Freitag, 21. November 2014

Uneheliches Kind erhält gleiches Erbe


Wenn im Testament verfügt wird, dass „die Kinder“ erben sollen, dann kann diese Verfügung auch ein uneheliches Kind umfassen. In dem Fall Estate of Maher v. Iglikova, 138 So. 3d 484 (Fla. Dist. Ct. App. 2014) entschied das erstinstanzliche Gericht in Bundesstaat Florida, dass ein uneheliches Kind, welches nach Aufstellung des Testaments vom Testator anerkannt wurde, wie ein versehentlich übergangener Erbanwärter zu behandeln ist. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde das Kind nicht versehentlich übergangen, weil es vor Aufstellung des Testaments geboren wurde.  Aufgrund der späteren Anerkennung durch den Testator fällt das Kind aber in die Kategorie „die Kinder“ und erbt wie ein eheliches Kind.  


Freitag, 26. September 2014

Video auf Erbenzentrum-USA

Mit einem Video werden Anwälte aus den USA über die Vorteile einer "Online Eintragung" bei Erbenzentrum-USA informiert.  Das Video ist online abrufbar bzw. kann auf Youtube eingesehen werden.  



Montag, 25. August 2014

neuer Aufsatz über gesetzliche Erbfolge in den USA

Erbenzentrum stellt auf ihrer Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit.  Der Aufsatz klärt anhand von Fallbeispiellen nach dem Erbstatut des Bundesstaats New York auf, wie die gesetzliche Erbfolge in den USA ermittelt wird. Der Aufsatz kann kostenlos unter www.erbenzentrum-usa.net aufgerufen werden.

Freitag, 23. Mai 2014

Benennung zu Lebzeiten von Nachfolger für Immobilien: Einheitliches Gesetz auf dem Vormarsch


Das einheitliche Gesetz namens „Uniform Real Property Transfer-on-Death Act“ wird zunehmend in den verschiedenen Bundesstaaten in den USA verabschiedet. Laut diesem Gesetz kann der Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten einen Begünstigten benennen. Der Begünstigte wird in einer Urkunde bestimmt, welcher dann im Grundbuchamt eingetragen wird. Beim Ableben des Besitzers wird die Immobilie dann kraft der eingetragenen Urkunde automatisch auf den Begünstigen übertragen. Der Besitzer kann auch die Urkunde widerrufen.  

Das einheitliche Gesetz ist bisher in elf Bundesstaaten verabschiedet, darunter Washington, Oregon, Nevada, Alaska, North und South Dakota, Nebraska, Illinois sowie Virginia. In zwölf anderen Bundestaaten, darunter Arizona, Montana, Wyoming, Colorado, Kansas, Oklahoma, Minnesota, Missouri, Arkansas, Indiana und Ohio, bestehen ähnliche Regelungen zu diesem einheitlichen Gesetz. 

Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes bietet dem Hauseigentümer eine einfache und kostengünstige Alternative zur Nachfolgerregelung.  

Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet Erbenzentrum USA einen Immobilien Recherchedienst an. Damit kann der Besteller die Eigentümer einer in den USA befindlichen Immobilie in Erfahrung bringen. Ein Auftrag kann unter http://www.erbenzentrum-usa.net/Testament-Amerika.htm erteilt werden. 




Dienstag, 8. April 2014

Anfechtungsklage gegen Testament zulässig

Wenn durch den Klageweg ein Testament angefochten wird, müsste der Kläger vor Einreichung geklärt haben, ob der Verstorbene ein “altes” Testament aufgesetzt hat. Denn der Kläger wird gegebenenfalls beim Obsiegen nicht profitieren, falls der Kläger im “alten” Testament nicht bedacht ist. In dem Fall In re Yuen Revocable Living Trust, 312 P. 3d 1240 (Haw. Ct. App. 2013) erklärte das erstinstanzliche Gericht eine Klage auf Anfechtung eines Testaments und Trusts für unzulässig, da die Klägerin in dem früheren Testament nicht bedacht war bzw. aufgrund des früheren Testaments nicht als Erbe anerkannt werden konnte. 


Das angerufene Berufungsgericht schloss sich dieser Interpretation nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hätte das Nachlassgericht zu überprüfen, ob das eingereichte Testament den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Umstand, dass ein früheres Testament vorhanden ist, stellt keinen Grund dar, diese Überprüfung nicht vorzunehmen. 


Mittwoch, 20. November 2013

neue Funktion zur Beziehung von Newsletter

Erbenzentrum USA stellt unter www.erbenzentrum-usa.net/newsletter-de.htm eine neue Funktion zur Verfügung, mit der sich den Online-Benutzer für den Erbenzentrum USA Newsletter anmelden kann.   Der Newsletter informiert über Neuigkeiten bei Erbenzentrum USA bzw. neue Entwicklungen hinsichtlich Erbschaften und Nachlässen in den USA. 


Dienstag, 24. September 2013

Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes in den USA wirksam



In dem Fall Ferguson v. Carnes, (Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister (Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter das gesamte Erbe  testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde.  Sie wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.

Mittwoch, 11. September 2013

Überarbeiteter Aufsatz über steuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika



Erbenzentrum stellt einen überarbeiteten Aufsatz über die erbschaftsteuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika (USA) zur Verfügung.   Die überarbeitete Fassung erläutert die neuen Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Erbschaftsteuer auf Vermögenswerte, welche  ein in den USA nicht ansässiger ausländischer Testator besaß.   Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $29 unter www.erbenzentrum.net angeboten.

Erbenzentrum-USA 

Montag, 12. August 2013

Verfügung in Testament hat Vorrang gegenüber frühere Verfügung im Trust


In dem Fall Manary v. Andersen, 292 P. 3d 96 (2013), entschied das höchste Gericht vom Bundesstaat Washington, USA, dass das Haus des Testators dem Nachlass zuzuordnen war, obwohl der Testator vor Errichtung des Testaments, das Haus auf einen Trust (eine private Stiftung) übertragen hat.  Die Übertragung auf den Trust, laut Auffassung des Gerichts, wurde durch die spätere testamentarische Verfügung, in der das Haus auch explizit genannte wurde, widerrufen. 


Freitag, 5. Juli 2013

Geltendmachung von höherem Freibetrag - Erbschaftssteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA



In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyeret.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss.  Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin.  Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde.    Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte.   Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte.  Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.