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Dienstag, 12. September 2017

Das Federal Transfer Certificate (Bundes-Übertragungszertifikat)



In Fällen, in denen der Verstorbene Inhaber von Aktien oder Bankkonten in den USA war, wird das amerikanische Finanzinstitut unter gegebenen Umständen ein sogenanntes „Federal Transfer Certificate“ (FTC) von den Erben verlangen, ehe die Vermögenswerte auf die Erben überschrieben oder überwiesen werden. Das FTC wird von der amerikanischen Steuerbehörde auf Antrag ausgestellt. Bei den nachfolgenden Sachverhalten wird ein FTC von Finanzinstituten verlangt:

I) Wenn der Verstorbene die US-Bürgschaft beim Ableben nicht besaß und der Wert des in den USA befindlichen Vermögens $ 60.000 zum Zeitpunkt des Ablebens überschritten hat, dann muss das FTC mittels Formular Nummer 706-NA beantragt werden.

II) Wenn der Verstorbene im Besitz der US-Bürgschaft (einschließlich Doppelstaatler) war, kein Vertreter (z.B. Executor, oder Personal Representative) des Nachlasses in den USA gerichtlich bestellt wurde und der Wert des Nachlasses den nach dem Jahr des Ablebens vorgegebenen Freibetrag (z.B. im Jahr 2017 - $5.490.000) übersteigt, sei es Vermögenswerte in den USA, außerhalb der USA, oder beides, dann ist ein FTC durch Einreichung von Formular 706 einzuholen.

III) In Fällen wie II), aber wenn der Wert des Nachlasses den vorgegebenen Freibetrag nicht übersteigt, dann wird statt des Formulars 706 eine Versicherung an Eides Staat, die Angaben über die Vermögenswerte enthält, bei der amerikanischen Steuerbehörde, zusammen mit der etwaigen ausländischen Steuererklärung (nebst Übersetzung), eingereicht.

In Zusammenhang mit der Übertragung von den in Amerika befindlichen Vermögenswerten bzw. der Erbschaft stellt die Einholung des FTCs einen signifikanten Verwaltungsaufwand für die in Europa lebenden Erben dar, insbesondere wegen der Übersetzungsproblematik für Erben aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Für weitere Informationen dieses Thema betreffend kann der Erbe einen Auftrag auf Online Auskunft unter diesem Link erteilen. 

Mittwoch, 20. November 2013

neue Funktion zur Beziehung von Newsletter

Erbenzentrum USA stellt unter www.erbenzentrum-usa.net/newsletter-de.htm eine neue Funktion zur Verfügung, mit der sich den Online-Benutzer für den Erbenzentrum USA Newsletter anmelden kann.   Der Newsletter informiert über Neuigkeiten bei Erbenzentrum USA bzw. neue Entwicklungen hinsichtlich Erbschaften und Nachlässen in den USA. 


Montag, 7. Januar 2013

Neuer Höchststeuersatz auf Nachlässe in den USA

Am 02. Januar 2013 unterzeichnete Präsident Obama ein Gesetz Namens „American Taxpayer Relief Act of 2012“.  Das Gesetzt legte u.a. einen neuen Steuersatz von höchstens 40% auf den Wert für amerikanische Nachlässe fest.  Des Weiteren wurde ein Freibetrag über $5.000.000 festgelegt, wobei dieser Betrag jährlich dem Inflationsindex angepasst wird.  Für das Kalenderjahr 2013 beträgt den Freibetrag demnach $5.250.000.

Mittwoch, 22. August 2012

Neuer Blog bei Erbenzentrum-USA

Willkommen auf die neue Blogseite von Erbenzentrum-USA.  Wir haben diese Seite eingeführt, damit unsere Nutzer über Neuigkeiten zum amerikanischen Erbrecht bzw. Erbschaften und Nachlässen in den USA zeitnah informiert werden.  Das Webportal von Erbenzentrum-USA bleibt weiterhin unter www.erbenzentrum-usa.net bestehend.  Dort kann das umfangreiche Informationsangebot zum Thema - erben und vererben in den USA - wie gewöhnt in Anspruch genommen werden.