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Dienstag, 12. September 2017

Das Federal Transfer Certificate (Bundes-Übertragungszertifikat)



In Fällen, in denen der Verstorbene Inhaber von Aktien oder Bankkonten in den USA war, wird das amerikanische Finanzinstitut unter gegebenen Umständen ein sogenanntes „Federal Transfer Certificate“ (FTC) von den Erben verlangen, ehe die Vermögenswerte auf die Erben überschrieben oder überwiesen werden. Das FTC wird von der amerikanischen Steuerbehörde auf Antrag ausgestellt. Bei den nachfolgenden Sachverhalten wird ein FTC von Finanzinstituten verlangt:

I) Wenn der Verstorbene die US-Bürgschaft beim Ableben nicht besaß und der Wert des in den USA befindlichen Vermögens $ 60.000 zum Zeitpunkt des Ablebens überschritten hat, dann muss das FTC mittels Formular Nummer 706-NA beantragt werden.

II) Wenn der Verstorbene im Besitz der US-Bürgschaft (einschließlich Doppelstaatler) war, kein Vertreter (z.B. Executor, oder Personal Representative) des Nachlasses in den USA gerichtlich bestellt wurde und der Wert des Nachlasses den nach dem Jahr des Ablebens vorgegebenen Freibetrag (z.B. im Jahr 2017 - $5.490.000) übersteigt, sei es Vermögenswerte in den USA, außerhalb der USA, oder beides, dann ist ein FTC durch Einreichung von Formular 706 einzuholen.

III) In Fällen wie II), aber wenn der Wert des Nachlasses den vorgegebenen Freibetrag nicht übersteigt, dann wird statt des Formulars 706 eine Versicherung an Eides Staat, die Angaben über die Vermögenswerte enthält, bei der amerikanischen Steuerbehörde, zusammen mit der etwaigen ausländischen Steuererklärung (nebst Übersetzung), eingereicht.

In Zusammenhang mit der Übertragung von den in Amerika befindlichen Vermögenswerten bzw. der Erbschaft stellt die Einholung des FTCs einen signifikanten Verwaltungsaufwand für die in Europa lebenden Erben dar, insbesondere wegen der Übersetzungsproblematik für Erben aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Für weitere Informationen dieses Thema betreffend kann der Erbe einen Auftrag auf Online Auskunft unter diesem Link erteilen. 

Dienstag, 24. September 2013

Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes in den USA wirksam



In dem Fall Ferguson v. Carnes, (Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister (Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter das gesamte Erbe  testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde.  Sie wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.

Mittwoch, 11. September 2013

Überarbeiteter Aufsatz über steuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika



Erbenzentrum stellt einen überarbeiteten Aufsatz über die erbschaftsteuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika (USA) zur Verfügung.   Die überarbeitete Fassung erläutert die neuen Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Erbschaftsteuer auf Vermögenswerte, welche  ein in den USA nicht ansässiger ausländischer Testator besaß.   Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $29 unter www.erbenzentrum.net angeboten.

Erbenzentrum-USA