Freitag, 21. November 2014

Uneheliches Kind erhält gleiches Erbe


Wenn im Testament verfügt wird, dass „die Kinder“ erben sollen, dann kann diese Verfügung auch ein uneheliches Kind umfassen. In dem Fall Estate of Maher v. Iglikova, 138 So. 3d 484 (Fla. Dist. Ct. App. 2014) entschied das erstinstanzliche Gericht in Bundesstaat Florida, dass ein uneheliches Kind, welches nach Aufstellung des Testaments vom Testator anerkannt wurde, wie ein versehentlich übergangener Erbanwärter zu behandeln ist. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde das Kind nicht versehentlich übergangen, weil es vor Aufstellung des Testaments geboren wurde.  Aufgrund der späteren Anerkennung durch den Testator fällt das Kind aber in die Kategorie „die Kinder“ und erbt wie ein eheliches Kind.