Mit einem Video werden Anwälte aus den USA über die Vorteile einer "Online Eintragung" bei Erbenzentrum-USA informiert. Das Video ist online abrufbar bzw. kann auf Youtube eingesehen werden.
Freitag, 26. September 2014
Montag, 25. August 2014
neuer Aufsatz über gesetzliche Erbfolge in den USA
Erbenzentrum stellt auf ihrer Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz klärt anhand von Fallbeispiellen nach dem Erbstatut des Bundesstaats New York auf, wie die gesetzliche Erbfolge in den USA ermittelt wird. Der Aufsatz kann kostenlos unter www.erbenzentrum-usa.net aufgerufen werden.
Freitag, 23. Mai 2014
Benennung zu Lebzeiten von Nachfolger für Immobilien: Einheitliches Gesetz auf dem Vormarsch
Das einheitliche Gesetz namens „Uniform Real Property Transfer-on-Death Act“ wird zunehmend in den verschiedenen Bundesstaaten in den USA verabschiedet. Laut diesem Gesetz kann der Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten einen Begünstigten benennen. Der Begünstigte wird in einer Urkunde bestimmt, welcher dann im Grundbuchamt eingetragen wird. Beim Ableben des Besitzers wird die Immobilie dann kraft der eingetragenen Urkunde automatisch auf den Begünstigen übertragen. Der Besitzer kann auch die Urkunde widerrufen.
Das einheitliche Gesetz ist bisher in elf Bundesstaaten verabschiedet, darunter Washington, Oregon, Nevada, Alaska, North und South Dakota, Nebraska, Illinois sowie Virginia. In zwölf anderen Bundestaaten, darunter Arizona, Montana, Wyoming, Colorado, Kansas, Oklahoma, Minnesota, Missouri, Arkansas, Indiana und Ohio, bestehen ähnliche Regelungen zu diesem einheitlichen Gesetz.
Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes bietet dem Hauseigentümer eine einfache und kostengünstige Alternative zur Nachfolgerregelung.
Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet Erbenzentrum USA einen Immobilien Recherchedienst an. Damit kann der Besteller die Eigentümer einer in den USA befindlichen Immobilie in Erfahrung bringen. Ein Auftrag kann unter http://www.erbenzentrum-usa.net/Testament-Amerika.htm erteilt werden.
Dienstag, 8. April 2014
Anfechtungsklage gegen Testament zulässig
Wenn durch den Klageweg ein Testament angefochten wird, müsste der Kläger vor Einreichung geklärt haben, ob der Verstorbene ein “altes” Testament aufgesetzt hat. Denn der Kläger wird gegebenenfalls beim Obsiegen nicht profitieren, falls der Kläger im “alten” Testament nicht bedacht ist. In dem Fall In re Yuen Revocable Living Trust, 312 P. 3d 1240 (Haw. Ct. App. 2013) erklärte das erstinstanzliche Gericht eine Klage auf Anfechtung eines Testaments und Trusts für unzulässig, da die Klägerin in dem früheren Testament nicht bedacht war bzw. aufgrund des früheren Testaments nicht als Erbe anerkannt werden konnte.
Das angerufene Berufungsgericht schloss sich dieser Interpretation nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hätte das Nachlassgericht zu überprüfen, ob das eingereichte Testament den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Der Umstand, dass ein früheres Testament vorhanden ist, stellt keinen Grund dar, diese Überprüfung nicht vorzunehmen.
Mittwoch, 20. November 2013
neue Funktion zur Beziehung von Newsletter
Erbenzentrum USA stellt unter www.erbenzentrum-usa.net/newsletter-de.htm eine neue Funktion zur Verfügung, mit der sich den Online-Benutzer für den Erbenzentrum USA Newsletter anmelden kann. Der Newsletter informiert über Neuigkeiten bei Erbenzentrum USA bzw. neue Entwicklungen hinsichtlich Erbschaften und Nachlässen in den USA.
Dienstag, 24. September 2013
Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes in den USA wirksam
In dem Fall Ferguson v. Carnes,
(Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida
USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines
mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister
(Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter
das gesamte Erbe testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen
würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich
gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter
zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt
heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde. Sie
wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht
wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des
Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die
Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.
Mittwoch, 11. September 2013
Überarbeiteter Aufsatz über steuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika
Erbenzentrum stellt einen überarbeiteten Aufsatz über die erbschaftsteuerliche
Behandlung des Erbanfalls in Amerika (USA) zur Verfügung. Die überarbeitete Fassung erläutert die neuen
Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Erbschaftsteuer auf Vermögenswerte,
welche ein in den USA nicht ansässiger
ausländischer Testator besaß. Der
Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $29 unter www.erbenzentrum.net angeboten.
Erbenzentrum-USA
Montag, 12. August 2013
Verfügung in Testament hat Vorrang gegenüber frühere Verfügung im Trust
In dem Fall Manary v.
Andersen, 292 P. 3d 96 (2013), entschied
das höchste Gericht vom Bundesstaat Washington, USA, dass das Haus des Testators dem Nachlass zuzuordnen
war, obwohl der Testator vor Errichtung des Testaments,
das Haus auf einen Trust (eine private Stiftung)
übertragen hat. Die Übertragung auf den
Trust, laut Auffassung des Gerichts, wurde durch die spätere testamentarische
Verfügung, in der das Haus auch explizit genannte wurde, widerrufen.
Freitag, 5. Juli 2013
Geltendmachung von höherem Freibetrag - Erbschaftssteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA
In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyer, et.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss. Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin. Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde. Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte. Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte. Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.
Freitag, 7. Juni 2013
Neuen Aufsatz über Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung zum Download bereit
Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz klärt auf, wie ein Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung des/der jeweiligen Verstorbenen bei der amerikanischen Steuerbehörde zu stellen ist. Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $ 19 unter www.erbenzentrum-usa.net angeboten.
Abonnieren
Posts (Atom)