Mittwoch, 20. November 2013

neue Funktion zur Beziehung von Newsletter

Erbenzentrum USA stellt unter www.erbenzentrum-usa.net/newsletter-de.htm eine neue Funktion zur Verfügung, mit der sich den Online-Benutzer für den Erbenzentrum USA Newsletter anmelden kann.   Der Newsletter informiert über Neuigkeiten bei Erbenzentrum USA bzw. neue Entwicklungen hinsichtlich Erbschaften und Nachlässen in den USA. 


Dienstag, 24. September 2013

Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes in den USA wirksam



In dem Fall Ferguson v. Carnes, (Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister (Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter das gesamte Erbe  testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde.  Sie wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.

Mittwoch, 11. September 2013

Überarbeiteter Aufsatz über steuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika



Erbenzentrum stellt einen überarbeiteten Aufsatz über die erbschaftsteuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika (USA) zur Verfügung.   Die überarbeitete Fassung erläutert die neuen Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Erbschaftsteuer auf Vermögenswerte, welche  ein in den USA nicht ansässiger ausländischer Testator besaß.   Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $29 unter www.erbenzentrum.net angeboten.

Erbenzentrum-USA 

Montag, 12. August 2013

Verfügung in Testament hat Vorrang gegenüber frühere Verfügung im Trust


In dem Fall Manary v. Andersen, 292 P. 3d 96 (2013), entschied das höchste Gericht vom Bundesstaat Washington, USA, dass das Haus des Testators dem Nachlass zuzuordnen war, obwohl der Testator vor Errichtung des Testaments, das Haus auf einen Trust (eine private Stiftung) übertragen hat.  Die Übertragung auf den Trust, laut Auffassung des Gerichts, wurde durch die spätere testamentarische Verfügung, in der das Haus auch explizit genannte wurde, widerrufen. 


Freitag, 5. Juli 2013

Geltendmachung von höherem Freibetrag - Erbschaftssteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA



In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyeret.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss.  Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin.  Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde.    Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte.   Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte.  Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.      


Freitag, 7. Juni 2013

Neuen Aufsatz über Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung zum Download bereit

Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit.  Der Aufsatz klärt auf, wie ein Antrag auf Herausgabe der  Steuererklärung des/der jeweiligen Verstorbenen bei der amerikanischen Steuerbehörde zu stellen ist.  Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $ 19 unter www.erbenzentrum-usa.net angeboten. 

Freitag, 24. Mai 2013

Klage gegen Trustee in den USA zulässig

Das höchste Gericht in Bundesstaat Kalifornien entschied neulich, dass die Klage der Begünstigten (Beneficaries) eines Trusts gegen den Trustee zulässig war.  Im Fall In re: Estate of Giraldin, 290 P. 3d 199 (Cal. 2012) vertrat der Beklagte Trustee die Auffassung, dass die Klage deswegen unzulässig sei, weil die fraglichen Handlungen des Trustees zu Lebzeitens des Testators vorgenommen wurden.  Laut Auffassung des Beklagten hätte der Testator, der den Trust eingerichtet hat, den Trustee verklagen können aber nicht die Begünstigten nach dem Ableben des Testators.  Das Gericht wies diese Auffassung mit der Begründung zurück, dass wenn eine Pflichtverletzung des Trustees zur Wertminderung des Trust führt, die Interessen der Begünstigten mit betroffen sind.  Die Begünstigten hatten demnach das Recht Klage gegen den Trustee zu erheben.  

Freitag, 3. Mai 2013

„Time is now“ – Hoffnung auf ein neues Einwanderungsgesetz



Die Einwanderung nach Amerika ist nicht immer mit gültigen Visen bzw. Aufenthaltserlaubnissen erfolgt.  Am 11.04.2013 haben zahlreiche Menschen deswegen in Washington, DC für eine Gesetzesänderung demonstriert. Circa 11 Millionen Immigranten, welche in Amerika arbeiten und ohne legalen Status wohnen, streben Familienzusammenführungen an und hoffen auf mehr Rechte. „Die Familien können nicht mehr länger getrennt werden“, sagte ein Demonstrant in seiner Rede. Ohne ein gültiges Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnisse haben Einwanderer es schwer in den USA ihre Ziele zu erreichen, obwohl sie dort Steuern zahlen. Sie streben deshalb einen legalen Aufenthaltsstatus bzw. die amerikanische Staatsbürgerschaft an.

Montag, 15. April 2013

Nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam


Ein Berufungsgericht in Bundesstaat New Jersey, USA bestätigte, dass eine nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam war. In dem Fall Estate of Richard D. Ehrlich, 427 N.J. Super. 64 (2012) wies das Gericht die Beschwerde gegen die Zulassung der Kopie des Testaments zurück.  Unumstritten waren die Umstände, dass der Testator die Kopie selbst erstellte und auf der ersten Seite handschriftlich notierte, dass das Original an den in dem Dokument ernannten Nachlassabwickler übersandt wurde.    Der Nachlassabwickler war dem Testator vorverstorben.  Das Original – vermutlich unterschrieben - wurde nicht gefunden.  Die Beweiserhebung ergab, dass der Testator gegenüber Dritten angab, dass er ein Testament aufgesetzt hat.  Obwohl nur eine Kopie des angeblichen Originals beim Nachlassgericht abgegeben wurde, sah das Berufungsgericht es als erweisen an, dass dies die Kopie der letztwilligen Verfügung im Sinne von § N.J.S.A. § 3B:3-3 des Testators darstellte.   Demnach wurde die Beschwerde zurückgewiesen.  



Mittwoch, 6. Februar 2013

Neuer Musterantrag zum Download bereit


Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Musterantrag zum Download bereit.  Der Musterantrag kann von gesetzlichen Erben verwendet werden, wenn der Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments in den USA verstirbt  und die Erben die Abwicklung nach einem vereinfachten Verfahren vornehmen möchten.  Der zweisprachige Musterantrag wird gegen eine Gebühr von 19.00 $ unter www.erbenzentrum-usa.net/Antrag.htm angeboten.