Montag, 15. April 2013

Nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam


Ein Berufungsgericht in Bundesstaat New Jersey, USA bestätigte, dass eine nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam war. In dem Fall Estate of Richard D. Ehrlich, 427 N.J. Super. 64 (2012) wies das Gericht die Beschwerde gegen die Zulassung der Kopie des Testaments zurück.  Unumstritten waren die Umstände, dass der Testator die Kopie selbst erstellte und auf der ersten Seite handschriftlich notierte, dass das Original an den in dem Dokument ernannten Nachlassabwickler übersandt wurde.    Der Nachlassabwickler war dem Testator vorverstorben.  Das Original – vermutlich unterschrieben - wurde nicht gefunden.  Die Beweiserhebung ergab, dass der Testator gegenüber Dritten angab, dass er ein Testament aufgesetzt hat.  Obwohl nur eine Kopie des angeblichen Originals beim Nachlassgericht abgegeben wurde, sah das Berufungsgericht es als erweisen an, dass dies die Kopie der letztwilligen Verfügung im Sinne von § N.J.S.A. § 3B:3-3 des Testators darstellte.   Demnach wurde die Beschwerde zurückgewiesen.  



Mittwoch, 6. Februar 2013

Neuer Musterantrag zum Download bereit


Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Musterantrag zum Download bereit.  Der Musterantrag kann von gesetzlichen Erben verwendet werden, wenn der Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments in den USA verstirbt  und die Erben die Abwicklung nach einem vereinfachten Verfahren vornehmen möchten.  Der zweisprachige Musterantrag wird gegen eine Gebühr von 19.00 $ unter www.erbenzentrum-usa.net/Antrag.htm angeboten. 

Montag, 7. Januar 2013

Neuer Höchststeuersatz auf Nachlässe in den USA

Am 02. Januar 2013 unterzeichnete Präsident Obama ein Gesetz Namens „American Taxpayer Relief Act of 2012“.  Das Gesetzt legte u.a. einen neuen Steuersatz von höchstens 40% auf den Wert für amerikanische Nachlässe fest.  Des Weiteren wurde ein Freibetrag über $5.000.000 festgelegt, wobei dieser Betrag jährlich dem Inflationsindex angepasst wird.  Für das Kalenderjahr 2013 beträgt den Freibetrag demnach $5.250.000.

Dienstag, 27. November 2012

Testamentsunterzeichnung



Die Beglaubigung der Testamentsunterzeichnung in den USA wird im Beisein von Zeugen vollzogen.  Mittels ihrer Unterschrift in einem dem Testament beigefügten Beglaubigungsvermerk bestätigen die Zeugen ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung durch den Testator.  Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Ohio hat jüngst entschieden, dass ein Testament nicht anerkannt wird, wenn die Zeugen die Unterzeichnung durch den Testator lediglich über eine Videoübertragung gesehen haben und dann anschließend ihre Unterschriften im Beglaubigungsvermerk gesetzt hatten.  Im Fall Whitacre v. Crowe, 972 N.E. 2d. 659 (Ohio Ct. App. 2012)  entschied das Gericht, dass die Fernbeobachtung einer Testamentsunterzeichnung mit anschließendem Beglaubigungsvermerk die gesetzlichen Vorgaben in Ohio nicht erfüllte, da der Testator die Zeugen in der „one way“ Videoübertragung nicht sehen und hören konnte. 

Montag, 15. Oktober 2012

Verlorenes Kodizill - Computer generierte Kopie

Ein im Bundesstaat Florida, USA ansässiges Berufungsgericht entschied kürzlich, dass eine durch den Computer generierte Kopie eines Kodizills vom Nachlassgericht anerkannt bzw. verwendet werden kann.  Im Fall Smith v. DeParry (Florida Dist. Ct. App. 2012) stellte das Gericht fest, dass sich der Begriff „correct copy“ („korrekte Kopie“), wie er im Gesetzestext § 733.207 verwendet wird, nicht nur auf Karbon oder Photokopien bezieht.  Eine vom Computer erstellte Kopie eines Kodizills (oder Testaments) entspricht dem Sinne des Gesetzestextes, vorausgesetzt, der Antragssteller erbringt den Nachweis durch eine  „disinterested Person“ („nicht interessierte Person“), dass der Inhalt der Kopie mit dem Original identisch ist.   Das Gericht stellte weiterhin fest, dass der Testamentsabwickler nicht automatisch als interessierte Person bzw. als Erbringer des Nachweises über den Inhalt der Kopie nicht in Frage kommt.  Es kommt auf die privaten Interessen des Testamentsabwicklers an, ob der Abwickler als „disinterested Person“ anerkannt wird oder nicht.  

Mittwoch, 29. August 2012

Steuerliche Behandlung des Erbanfalls in den USA

Die Erben einer amerikanischen Erbschaft wollen sich über die in den USA anfallende Steuer informieren.  Fragen über die steuerliche Ermittlung des Nachlasswertes, die geltenden Steuersätze in den USA sowie die Möglichkeit der Aufrechnung gegen die deutsche Erbschaftsteuer zahlen zu den häufigsten Fragen der Erben.  Um diesem Informationsbedarf gerecht zu werden, bietet Erbenzentrum-USA einen Aufsatz zu diesem Thema unter  www.erbenzentrum-usa.net an.  Der Aufsatz kann gegen eine Gebühr von $29 online bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Mittwoch, 22. August 2012

Neuer Blog bei Erbenzentrum-USA

Willkommen auf die neue Blogseite von Erbenzentrum-USA.  Wir haben diese Seite eingeführt, damit unsere Nutzer über Neuigkeiten zum amerikanischen Erbrecht bzw. Erbschaften und Nachlässen in den USA zeitnah informiert werden.  Das Webportal von Erbenzentrum-USA bleibt weiterhin unter www.erbenzentrum-usa.net bestehend.  Dort kann das umfangreiche Informationsangebot zum Thema - erben und vererben in den USA - wie gewöhnt in Anspruch genommen werden.

Montag, 20. August 2012

Nachlassabwicklung in den USA

Die Abwicklung des testamentarischen Erbfalls in Amerika hat viele Besonderheiten im Vergleich zur Nachlassabwicklung in Deutschland. Anders als in Deutschland gehen mit dem Erbanfall die Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten nicht unmittelbar (keine Universalsukzession) auf die Erben übersondern es wird eine eigenständige juristische Person - der Nachlass - eingeschaltet, um während der Abwicklung das Guthaben sowie Verbindlichkeiten des Testators zu verwalten.  Die Verwaltung übernimmt ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlassverwalter, Personal Representative genannt.   Damit der deutschsprachige Erbe einen Überblick über die Abwicklung des testamentarischen Erbfalls in den USA erlangen kann, bietet Erbenzentrum USA einen Aufsatz zu diesem Thema unter  www.erbenzentrum-usa.net/Erbe-USA.htm an.  Der Aufsatz kann gegen eine Gebühr von $20 online bestellt bzw. heruntergeladen werden.



Dienstag, 14. August 2012

Testament in den USA - Formerfordernisse


Bei der Errichtung eines Testaments in den USA müssen unterschiedliche Formerfordernisse beachtet werden, damit das Testament in einem Erbscheinverfahren nicht angefochten wird. Je nach Bundesstaat bestehen unterschiedliche Formerfordernisse.  In etwa der Hälfte der Bundesstaaten ist ein handgeschriebenes Testament gültig bzw. ungültig.  Andere Bundesstaaten verlangen eine Mindestzahl von Zeugen, welche der Abzeichnung des Testaments beiwohnen müssen.  In dem Bundesstaat Nevada ist mittlerweile sogar ein “elektronisches Testament” erlaubt.  

Die Prüfung eines Testaments im amerikanischen Erbscheinverfahren erlaubt jeder “betroffenen Person” Einwände gegen das Testament beim Nachlassgericht in Amerika einzureichen.  Um den deutschsprachigen Nutzer ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, haben wir eine Tabelle über die diversen Formerfordernisse in den jeweiligen Bundesstaaten auf unserer Website unter www.erbenzentrum-usa.net vorbereitet.  Die Tabelle kann gegen eine Gebühr von $ 20 online bestellt werden.