In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyer, et.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss. Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin. Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde. Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte. Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte. Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.
Freitag, 5. Juli 2013
Freitag, 7. Juni 2013
Neuen Aufsatz über Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung zum Download bereit
Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz klärt auf, wie ein Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung des/der jeweiligen Verstorbenen bei der amerikanischen Steuerbehörde zu stellen ist. Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $ 19 unter www.erbenzentrum-usa.net angeboten.
Freitag, 24. Mai 2013
Klage gegen Trustee in den USA zulässig
Das höchste Gericht in Bundesstaat
Kalifornien entschied neulich, dass die Klage der Begünstigten (Beneficaries) eines Trusts gegen den Trustee zulässig
war. Im Fall In re: Estate of Giraldin, 290 P. 3d 199 (Cal. 2012) vertrat der
Beklagte Trustee die Auffassung, dass die Klage deswegen unzulässig sei, weil
die fraglichen Handlungen des Trustees zu Lebzeitens des Testators vorgenommen
wurden. Laut Auffassung des Beklagten
hätte der Testator, der den Trust eingerichtet hat, den Trustee verklagen
können aber nicht die Begünstigten nach dem Ableben des Testators. Das Gericht wies diese Auffassung mit der
Begründung zurück, dass wenn eine Pflichtverletzung des Trustees zur Wertminderung
des Trust führt, die Interessen der Begünstigten mit betroffen sind. Die Begünstigten hatten demnach das Recht
Klage gegen den Trustee zu erheben.
Freitag, 3. Mai 2013
„Time is now“ – Hoffnung auf ein neues Einwanderungsgesetz
Die Einwanderung nach Amerika ist nicht immer mit gültigen Visen
bzw. Aufenthaltserlaubnissen erfolgt. Am 11.04.2013 haben
zahlreiche Menschen deswegen in Washington, DC für eine Gesetzesänderung
demonstriert. Circa 11 Millionen Immigranten,
welche in Amerika arbeiten und ohne legalen Status
wohnen, streben Familienzusammenführungen an und hoffen auf mehr Rechte. „Die
Familien können nicht mehr länger getrennt werden“, sagte ein Demonstrant in
seiner Rede. Ohne ein gültiges Aufenthaltserlaubnis bzw.
Arbeitserlaubnisse haben Einwanderer es schwer in den USA
ihre Ziele zu erreichen, obwohl sie dort Steuern zahlen. Sie streben deshalb einen legalen Aufenthaltsstatus bzw. die
amerikanische Staatsbürgerschaft an.
Montag, 15. April 2013
Nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam
Ein Berufungsgericht in Bundesstaat New Jersey, USA bestätigte, dass eine nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam war. In dem Fall Estate of Richard D. Ehrlich, 427 N.J. Super. 64 (2012) wies das Gericht die Beschwerde gegen die Zulassung der Kopie des Testaments zurück. Unumstritten waren die Umstände, dass der Testator die Kopie selbst erstellte und auf der ersten Seite handschriftlich notierte, dass das Original an den in dem Dokument ernannten Nachlassabwickler übersandt wurde. Der Nachlassabwickler war dem Testator vorverstorben. Das Original – vermutlich unterschrieben - wurde nicht gefunden. Die Beweiserhebung ergab, dass der Testator gegenüber Dritten angab, dass er ein Testament aufgesetzt hat. Obwohl nur eine Kopie des angeblichen Originals beim Nachlassgericht abgegeben wurde, sah das Berufungsgericht es als erweisen an, dass dies die Kopie der letztwilligen Verfügung im Sinne von § N.J.S.A. § 3B:3-3 des Testators darstellte. Demnach wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
Mittwoch, 6. Februar 2013
Neuer Musterantrag zum Download bereit
Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Musterantrag zum Download bereit. Der Musterantrag kann von gesetzlichen Erben verwendet werden, wenn der Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments in den USA verstirbt und die Erben die Abwicklung nach einem vereinfachten Verfahren vornehmen möchten. Der zweisprachige Musterantrag wird gegen eine Gebühr von 19.00 $ unter www.erbenzentrum-usa.net/Antrag.htm angeboten.
Montag, 7. Januar 2013
Neuer Höchststeuersatz auf Nachlässe in den USA
Am 02. Januar 2013 unterzeichnete Präsident Obama ein Gesetz Namens „American Taxpayer Relief Act of 2012“. Das Gesetzt legte u.a. einen neuen Steuersatz von höchstens 40% auf den Wert für amerikanische Nachlässe fest. Des Weiteren wurde ein Freibetrag über $5.000.000 festgelegt, wobei dieser Betrag jährlich dem Inflationsindex angepasst wird. Für das Kalenderjahr 2013 beträgt den Freibetrag demnach $5.250.000.
Dienstag, 27. November 2012
Testamentsunterzeichnung
Die Beglaubigung der Testamentsunterzeichnung in den USA wird im Beisein von Zeugen vollzogen. Mittels ihrer Unterschrift in einem dem Testament beigefügten Beglaubigungsvermerk bestätigen die Zeugen ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung durch den Testator. Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Ohio hat jüngst entschieden, dass ein Testament nicht anerkannt wird, wenn die Zeugen die Unterzeichnung durch den Testator lediglich über eine Videoübertragung gesehen haben und dann anschließend ihre Unterschriften im Beglaubigungsvermerk gesetzt hatten. Im Fall Whitacre v. Crowe, 972 N.E. 2d. 659 (Ohio Ct. App. 2012) entschied das Gericht, dass die Fernbeobachtung einer Testamentsunterzeichnung mit anschließendem Beglaubigungsvermerk die gesetzlichen Vorgaben in Ohio nicht erfüllte, da der Testator die Zeugen in der „one way“ Videoübertragung nicht sehen und hören konnte.
Montag, 15. Oktober 2012
Verlorenes Kodizill - Computer generierte Kopie
Ein im Bundesstaat Florida, USA ansässiges Berufungsgericht entschied kürzlich, dass eine durch den Computer generierte Kopie eines Kodizills vom Nachlassgericht anerkannt bzw. verwendet werden kann. Im Fall Smith v. DeParry (Florida Dist. Ct. App. 2012) stellte das Gericht fest, dass sich der Begriff „correct copy“ („korrekte Kopie“), wie er im Gesetzestext § 733.207 verwendet wird, nicht nur auf Karbon oder Photokopien bezieht. Eine vom Computer erstellte Kopie eines Kodizills (oder Testaments) entspricht dem Sinne des Gesetzestextes, vorausgesetzt, der Antragssteller erbringt den Nachweis durch eine „disinterested Person“ („nicht interessierte Person“), dass der Inhalt der Kopie mit dem Original identisch ist. Das Gericht stellte weiterhin fest, dass der Testamentsabwickler nicht automatisch als interessierte Person bzw. als Erbringer des Nachweises über den Inhalt der Kopie nicht in Frage kommt. Es kommt auf die privaten Interessen des Testamentsabwicklers an, ob der Abwickler als „disinterested Person“ anerkannt wird oder nicht.
Mittwoch, 29. August 2012
Steuerliche Behandlung des Erbanfalls in den USA
Die Erben einer amerikanischen Erbschaft wollen sich über die in den USA anfallende Steuer informieren. Fragen über die steuerliche Ermittlung des Nachlasswertes, die geltenden Steuersätze in den USA sowie die Möglichkeit der Aufrechnung gegen die deutsche Erbschaftsteuer zahlen zu den häufigsten Fragen der Erben. Um diesem Informationsbedarf gerecht zu werden, bietet Erbenzentrum-USA einen Aufsatz zu diesem Thema unter www.erbenzentrum-usa.net an. Der Aufsatz kann gegen eine Gebühr von $29 online bestellt bzw. heruntergeladen werden.
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