Die Beglaubigung der Testamentsunterzeichnung in den USA wird im Beisein von Zeugen vollzogen. Mittels ihrer Unterschrift in einem dem Testament beigefügten Beglaubigungsvermerk bestätigen die Zeugen ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung durch den Testator. Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Ohio hat jüngst entschieden, dass ein Testament nicht anerkannt wird, wenn die Zeugen die Unterzeichnung durch den Testator lediglich über eine Videoübertragung gesehen haben und dann anschließend ihre Unterschriften im Beglaubigungsvermerk gesetzt hatten. Im Fall Whitacre v. Crowe, 972 N.E. 2d. 659 (Ohio Ct. App. 2012) entschied das Gericht, dass die Fernbeobachtung einer Testamentsunterzeichnung mit anschließendem Beglaubigungsvermerk die gesetzlichen Vorgaben in Ohio nicht erfüllte, da der Testator die Zeugen in der „one way“ Videoübertragung nicht sehen und hören konnte.