In dem Fall Manary v.
Andersen, 292 P. 3d 96 (2013), entschied
das höchste Gericht vom Bundesstaat Washington, USA, dass das Haus des Testators dem Nachlass zuzuordnen
war, obwohl der Testator vor Errichtung des Testaments,
das Haus auf einen Trust (eine private Stiftung)
übertragen hat. Die Übertragung auf den
Trust, laut Auffassung des Gerichts, wurde durch die spätere testamentarische
Verfügung, in der das Haus auch explizit genannte wurde, widerrufen.
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Montag, 12. August 2013
Freitag, 24. Mai 2013
Klage gegen Trustee in den USA zulässig
Das höchste Gericht in Bundesstaat
Kalifornien entschied neulich, dass die Klage der Begünstigten (Beneficaries) eines Trusts gegen den Trustee zulässig
war. Im Fall In re: Estate of Giraldin, 290 P. 3d 199 (Cal. 2012) vertrat der
Beklagte Trustee die Auffassung, dass die Klage deswegen unzulässig sei, weil
die fraglichen Handlungen des Trustees zu Lebzeitens des Testators vorgenommen
wurden. Laut Auffassung des Beklagten
hätte der Testator, der den Trust eingerichtet hat, den Trustee verklagen
können aber nicht die Begünstigten nach dem Ableben des Testators. Das Gericht wies diese Auffassung mit der
Begründung zurück, dass wenn eine Pflichtverletzung des Trustees zur Wertminderung
des Trust führt, die Interessen der Begünstigten mit betroffen sind. Die Begünstigten hatten demnach das Recht
Klage gegen den Trustee zu erheben.
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