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Freitag, 5. Juli 2013

Geltendmachung von höherem Freibetrag - Erbschaftssteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA



In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyeret.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss.  Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin.  Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde.    Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte.   Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte.  Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.      


Mittwoch, 6. Februar 2013

Neuer Musterantrag zum Download bereit


Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Musterantrag zum Download bereit.  Der Musterantrag kann von gesetzlichen Erben verwendet werden, wenn der Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments in den USA verstirbt  und die Erben die Abwicklung nach einem vereinfachten Verfahren vornehmen möchten.  Der zweisprachige Musterantrag wird gegen eine Gebühr von 19.00 $ unter www.erbenzentrum-usa.net/Antrag.htm angeboten. 

Dienstag, 14. August 2012

Testament in den USA - Formerfordernisse


Bei der Errichtung eines Testaments in den USA müssen unterschiedliche Formerfordernisse beachtet werden, damit das Testament in einem Erbscheinverfahren nicht angefochten wird. Je nach Bundesstaat bestehen unterschiedliche Formerfordernisse.  In etwa der Hälfte der Bundesstaaten ist ein handgeschriebenes Testament gültig bzw. ungültig.  Andere Bundesstaaten verlangen eine Mindestzahl von Zeugen, welche der Abzeichnung des Testaments beiwohnen müssen.  In dem Bundesstaat Nevada ist mittlerweile sogar ein “elektronisches Testament” erlaubt.  

Die Prüfung eines Testaments im amerikanischen Erbscheinverfahren erlaubt jeder “betroffenen Person” Einwände gegen das Testament beim Nachlassgericht in Amerika einzureichen.  Um den deutschsprachigen Nutzer ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, haben wir eine Tabelle über die diversen Formerfordernisse in den jeweiligen Bundesstaaten auf unserer Website unter www.erbenzentrum-usa.net vorbereitet.  Die Tabelle kann gegen eine Gebühr von $ 20 online bestellt werden.