Montag, 15. Oktober 2012

Verlorenes Kodizill - Computer generierte Kopie

Ein im Bundesstaat Florida, USA ansässiges Berufungsgericht entschied kürzlich, dass eine durch den Computer generierte Kopie eines Kodizills vom Nachlassgericht anerkannt bzw. verwendet werden kann.  Im Fall Smith v. DeParry (Florida Dist. Ct. App. 2012) stellte das Gericht fest, dass sich der Begriff „correct copy“ („korrekte Kopie“), wie er im Gesetzestext § 733.207 verwendet wird, nicht nur auf Karbon oder Photokopien bezieht.  Eine vom Computer erstellte Kopie eines Kodizills (oder Testaments) entspricht dem Sinne des Gesetzestextes, vorausgesetzt, der Antragssteller erbringt den Nachweis durch eine  „disinterested Person“ („nicht interessierte Person“), dass der Inhalt der Kopie mit dem Original identisch ist.   Das Gericht stellte weiterhin fest, dass der Testamentsabwickler nicht automatisch als interessierte Person bzw. als Erbringer des Nachweises über den Inhalt der Kopie nicht in Frage kommt.  Es kommt auf die privaten Interessen des Testamentsabwicklers an, ob der Abwickler als „disinterested Person“ anerkannt wird oder nicht.  

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