Donnerstag, 13. Oktober 2016

Neues Gesetz in Florida gewährt Zugang zu elektronischen Daten des Verstorbenen



Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen. 

Mittwoch, 11. Mai 2016

Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung ungültig



In dem Fall Malleiro v. Mori, No. 3D14-95, (Fl. Dist. Ct. App. Sept. 30, 2015) setzte ein argentinischer Testator ein nach den Vorschriften des Bundestaats New York gültiges Testament auf. Vier Monate später wurde ein zweites Testament durch den Testator vor einem Notar in Argentinien mündlich errichtet. Das zweite Testament wurde von dem Notar in Beisein von drei Zeugen protokolliert. Der Notar machte eine Niederschrift der mündlichen Erklärungen und las die Niederschrift dem Testator vor, worauf der Testator sein Einverständnis mündlich gab. Der Notar zeichnete das Testament ab und setzte seinen Dienststempel am Dokument auf. Nach dem Ableben stritten sich die Begünstigen der jeweiligen Testamente vor Gericht in Florida. Das Berufungsgericht erklärte das notarielle Testament für ungültig, weil § 732.502(1) des Gesetzes in Florida die Unterschrift durch den Testator zwingend vorschreibt. Der Umstand, dass das Testament von einem Notar aufgenommen wurde, hebt diese gesetzliche Regel nicht auf.

Donnerstag, 18. Februar 2016

Kein gültiger Widerruf eines Testaments



In dem Fall In re Estate of Sullivan, 868 N.W. 2d. 750 (Minn. Ct. App. 2015) hatte das Berufungsgericht zu entscheiden, ob der Testator sein Testament widerrufen hat. Auf einer Kopie des Testaments hatte der Testator verschiedene Passagen durchgestrichen, machte Änderungen und vermerkte handschriftlich, dass das Testament widerrufen sei bzw. durch neue Verfügungen auf der Kopie ersetzt wurde. Gleichzeitig füllte der Testator ein Formular aus, welches ein Mustertestament enthält, ohne dabei die notwendigen Beglaubigungsformalitäten zu beachten. Nach dem Ableben des Testators wurden die Kopie sowie das Formular zur Anerkennung als Widerruf bzw. neues Testament beim Nachlassgericht eingereicht. Das Nachlassgericht verweigerte die Anerkennung beide Dokumente. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Position an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kommt ein neues Testament nur dann zustande, wenn die gesetzlichen Formalitäten erfüllt sind. Hier unterließ der Testator es, die Unterschriftsbeglaubigung mit zwei Zeugen vorzunehmen. Ferner kam kein Widerruf zustande, da die Intention das bestehende Testament zu widerrufen auf dem Original Testament hätte vermerkt sein müssen und nicht auf einer Kopie.