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Dienstag, 1. Oktober 2019

Universalsukzession und US Erbschaften

Unter dem Begriff „Universalsukzession“ versteht man im deutschen Sprachraum den unmittelbaren Übergang von Vermögenswerten auf die Erben beim Ableben des Erblassers. Der Übergang ist aber nicht absolut. Denn es steht dem Erbe das Recht zu, das Erbe zeitig auszuschlagen. Wo das Erbe angenommen wird, entsteht eine Erbengemeinschaft, die keine eigene Rechtspersönlichkeit bildet und nicht rechtsfähig ist.

 

Im Gegensatz gehen nach dem Ableben des amerikanischen Erblassers bis auf wenigen Ausnahmen Vermögenswerte nicht unmittelbar auf die Erben, sondern auf den Nachlass, der sowohl eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und rechtsfähig ist. Folglich wird das Erbe in den USA nicht angenommen bzw. ausgeschlagen, da der Nachlass für eine etwaige Überschuldung als eigene Rechtspersönlichkeit haftet.

 

Wenn Erben oder Verwandte eines amerikanischen Erblassers nähere Informationen über Vermögenswerte einer in den USA befindliche Erbschaft einholen möchten, können sie die vielfältigen Recherchedienste des Erbenzentrum-USA in Anspruch nehmen. Informationen über diese Dienste sind unter Erbschaft-USA-Info.htm einzusehen.