Montag, 2. September 2019

Benennung zu Lebzeiten für Immobiliennachfolger - einheitliches Gesetz in Weiteren Bundesstaaten

Erbenzentrum-USA hat bereits im Mai 2014 über das einheitliche bzw. über das Mustergesetz mit dem Namen „Uniform Real Property Transfer-on-Death Act“ berichtet. Seitdem wurde das Gesetz in weiteren Bundesstaaten verabschiedet, so dass die gesetzliche Regelung nunmehr in 15 Bundessaaten, darunter Alaska, Hawaii, Illinois, Oregon, Nevada, North und South Dakota, Nebraska, Maine, Texas, Utah, Virginia, Washington, West Virginia sowie der „District of Columbia“ gilt. Nach dieser Regelung können Immobilienbesitzer zu Lebzeiten eine Urkunde aufsetzen, in der der oder die Begünstigte(n) ernannt werden. Nach dem Tod des Besitzers bzw. Einreichung einer Sterbeurkunde beim zuständigen Grundbuchamt erfolgt die rechtliche Übergabe dann auf den Begünstigten.

 
Obgleich die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes dem Immobilienbesitzer ein vereinfachtes Verfahren zur Nachfolgerregelung bietet, hat das Gesetz nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile bzw. Schwierigkeiten eine sogenannte „Title Insurance“ (Rechtstitelversicherung) aufzunehmen. Ohne eine derartige Versicherung kann ein Weiterverkauf durch den neuen Besitzer erheblich erschwert werden.  
 
Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet das Erbenzentrum USA einen Immobilien-Recherchedienst an. Damit kann der Interessent die Identität der in den USA befindlichen Immobilie des Eigentümers feststellen. Ein Auftrag kann unter Immobilien-USA.htm erteilt werden.

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