Die Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung der fälligen
Erbschaftsteuer sind innerhalb von 9 Monaten nach dem Ableben einzureichen
bzw. zu leisten. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, werden
Säumniszuschläge sowie Zinsen dem Nachlass auferlegt. So ist es in dem Fall Spect v. United States, 118 A.F.T.R. 2d
2016-5096 (6th Cir. Ct. of App. 2016) gekommen. Der von dem Nachlassabwickler beauftragte
Anwalt hat es versäumt, die Erklärung fristgerecht einzureichen oder eine
Verlängerung der Frist zu beantragen. Der Anwalt versicherte dem
Nachlassabwickler mehrmals telefonisch, dass mit der Nachlassabwicklung alles
im Lot sei. Der Anwalt bejahte auch die Frage des Abwicklers, ob eine
Verlängerung der Frist beantragt wurde. Ca. 1,5 Jahre nach Fristablauf
beauftragte der Nachlassabwickler einen anderen Anwalt, der dann die Erklärung
einreichte und die Steuer zahlte, darunter Säumniszuschläge sowie Zinsen über ca.
1.2 Million US Dollar. Mit der Klage begehrte der Abwickler die Rückerstattung
dieser Summe vom Staat. Das erstinstanzliche sowie das Revisionsgericht wiesen
die Klage mit der Begründung ab, dass der Abwickler nach der Rechtsprechung die
nicht übertragene Pflicht hat, die Erklärung einzureichen. Der Umstand, dass
der Rechtsbeistand inkompetent war, stellte keinen Entlassungsgrund dar. Das
Gericht führte weiterhin aus, dass der Abwickler diverse Warnsignale
hinsichtlich der mangelhaften rechtlichen Beratung ignorierte und viel zu spät
den Rechtsbeistand gewechselt hat. Demnach hat der Nachlass die im Gesetz
vorgesehenen Konsequenzen zu tragen.
Montag, 8. Mai 2017
Mittwoch, 18. Januar 2017
Nachlass muss für Hypothek bezahlen
In dem Fall In re
Estate of Carlson, 367 P.3d 486 (Okla. 2016) lehnte der amerikanische
Nachlassabwickler die Bezahlung einer Hypothek mit der Begründung ab, dass die
rechtliche Übertragung der zugrunde liegenden Immobilie nicht durch das
Testament erfolgte und damit keine Verbindlichkeit des Nachlasses sei. Der
Testator hat eine sogenannte Urkunde - Übertragung beim Ableben - (Transfer-on
Death Deed) ausgestellt, mit der Folge, dass die Immobilie kraft Gesetzes automatisch
beim Ableben auf den Begünstigten übertragen wurde bzw. nicht im Rahmen eines
Nachlassverfahrens. Das höchste Berufungsgericht im Bundesstaat Oklahoma wies die
Position des Nachlassabwicklers zurück. Laut Gericht enthält das Testament eine
eindeutige Willensbekundung dahingehend, dass derartige Schulden aus dem
Nachlass zu begleichen sind, obwohl die Immobilie selbst nicht zum Nachlass
gehörte. Ferner war der Begünstige nicht persönlich verpflichtet, die Hypothek
selbst zu bezahlen, obwohl er davon Kenntnis hatte.
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Neues Gesetz in Florida gewährt Zugang zu elektronischen Daten des Verstorbenen
Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida
Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz
gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer
privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang
zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch
vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person
mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den
Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese
Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das
Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz
die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die
Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von
Datenschutzbestimmungen.
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