In dem Fall In re
Estate of Carlson, 367 P.3d 486 (Okla. 2016) lehnte der amerikanische
Nachlassabwickler die Bezahlung einer Hypothek mit der Begründung ab, dass die
rechtliche Übertragung der zugrunde liegenden Immobilie nicht durch das
Testament erfolgte und damit keine Verbindlichkeit des Nachlasses sei. Der
Testator hat eine sogenannte Urkunde - Übertragung beim Ableben - (Transfer-on
Death Deed) ausgestellt, mit der Folge, dass die Immobilie kraft Gesetzes automatisch
beim Ableben auf den Begünstigten übertragen wurde bzw. nicht im Rahmen eines
Nachlassverfahrens. Das höchste Berufungsgericht im Bundesstaat Oklahoma wies die
Position des Nachlassabwicklers zurück. Laut Gericht enthält das Testament eine
eindeutige Willensbekundung dahingehend, dass derartige Schulden aus dem
Nachlass zu begleichen sind, obwohl die Immobilie selbst nicht zum Nachlass
gehörte. Ferner war der Begünstige nicht persönlich verpflichtet, die Hypothek
selbst zu bezahlen, obwohl er davon Kenntnis hatte.