Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida
Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz
gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer
privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang
zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch
vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person
mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den
Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese
Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das
Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz
die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die
Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von
Datenschutzbestimmungen.
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