In dem Fall Malleiro
v. Mori, No. 3D14-95, (Fl. Dist. Ct. App. Sept. 30, 2015) setzte ein argentinischer
Testator ein nach den Vorschriften des Bundestaats New York gültiges Testament
auf. Vier Monate später wurde ein zweites Testament durch den Testator vor
einem Notar in Argentinien mündlich errichtet. Das zweite Testament wurde von
dem Notar in Beisein von drei Zeugen protokolliert. Der Notar machte eine Niederschrift
der mündlichen Erklärungen und las die Niederschrift dem Testator vor, worauf
der Testator sein Einverständnis mündlich gab. Der Notar zeichnete das
Testament ab und setzte seinen Dienststempel am Dokument auf. Nach dem Ableben
stritten sich die Begünstigen der jeweiligen Testamente vor Gericht in Florida.
Das Berufungsgericht erklärte das notarielle Testament für ungültig, weil §
732.502(1) des Gesetzes in Florida die Unterschrift durch den Testator zwingend
vorschreibt. Der Umstand, dass das Testament von einem Notar aufgenommen wurde,
hebt diese gesetzliche Regel nicht auf.
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