Mittwoch, 11. Mai 2016

Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung ungültig



In dem Fall Malleiro v. Mori, No. 3D14-95, (Fl. Dist. Ct. App. Sept. 30, 2015) setzte ein argentinischer Testator ein nach den Vorschriften des Bundestaats New York gültiges Testament auf. Vier Monate später wurde ein zweites Testament durch den Testator vor einem Notar in Argentinien mündlich errichtet. Das zweite Testament wurde von dem Notar in Beisein von drei Zeugen protokolliert. Der Notar machte eine Niederschrift der mündlichen Erklärungen und las die Niederschrift dem Testator vor, worauf der Testator sein Einverständnis mündlich gab. Der Notar zeichnete das Testament ab und setzte seinen Dienststempel am Dokument auf. Nach dem Ableben stritten sich die Begünstigen der jeweiligen Testamente vor Gericht in Florida. Das Berufungsgericht erklärte das notarielle Testament für ungültig, weil § 732.502(1) des Gesetzes in Florida die Unterschrift durch den Testator zwingend vorschreibt. Der Umstand, dass das Testament von einem Notar aufgenommen wurde, hebt diese gesetzliche Regel nicht auf.

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