Die Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung der fälligen
Erbschaftsteuer sind innerhalb von 9 Monaten nach dem Ableben einzureichen
bzw. zu leisten. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, werden
Säumniszuschläge sowie Zinsen dem Nachlass auferlegt. So ist es in dem Fall Spect v. United States, 118 A.F.T.R. 2d
2016-5096 (6th Cir. Ct. of App. 2016) gekommen. Der von dem Nachlassabwickler beauftragte
Anwalt hat es versäumt, die Erklärung fristgerecht einzureichen oder eine
Verlängerung der Frist zu beantragen. Der Anwalt versicherte dem
Nachlassabwickler mehrmals telefonisch, dass mit der Nachlassabwicklung alles
im Lot sei. Der Anwalt bejahte auch die Frage des Abwicklers, ob eine
Verlängerung der Frist beantragt wurde. Ca. 1,5 Jahre nach Fristablauf
beauftragte der Nachlassabwickler einen anderen Anwalt, der dann die Erklärung
einreichte und die Steuer zahlte, darunter Säumniszuschläge sowie Zinsen über ca.
1.2 Million US Dollar. Mit der Klage begehrte der Abwickler die Rückerstattung
dieser Summe vom Staat. Das erstinstanzliche sowie das Revisionsgericht wiesen
die Klage mit der Begründung ab, dass der Abwickler nach der Rechtsprechung die
nicht übertragene Pflicht hat, die Erklärung einzureichen. Der Umstand, dass
der Rechtsbeistand inkompetent war, stellte keinen Entlassungsgrund dar. Das
Gericht führte weiterhin aus, dass der Abwickler diverse Warnsignale
hinsichtlich der mangelhaften rechtlichen Beratung ignorierte und viel zu spät
den Rechtsbeistand gewechselt hat. Demnach hat der Nachlass die im Gesetz
vorgesehenen Konsequenzen zu tragen.
Hallo vielen dank für das schöne Beispiel aus dem Erbrecht Ich habe zwar keine solche Erbschaft zu erwarten, aber wer weiß was mal wird.
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