In Fällen, in denen der Verstorbene Inhaber von Aktien oder
Bankkonten in den USA war, wird das amerikanische Finanzinstitut unter
gegebenen Umständen ein sogenanntes „Federal Transfer Certificate“ (FTC) von
den Erben verlangen, ehe die Vermögenswerte auf die Erben überschrieben oder
überwiesen werden. Das FTC wird von der amerikanischen Steuerbehörde auf Antrag
ausgestellt. Bei den nachfolgenden Sachverhalten wird ein FTC von Finanzinstituten
verlangt:
I) Wenn der Verstorbene die US-Bürgschaft beim Ableben nicht
besaß und der Wert des in den USA befindlichen Vermögens $ 60.000 zum Zeitpunkt
des Ablebens überschritten hat, dann muss das FTC mittels Formular Nummer
706-NA beantragt werden.
II) Wenn der Verstorbene im Besitz der US-Bürgschaft
(einschließlich Doppelstaatler) war, kein Vertreter (z.B. Executor, oder
Personal Representative) des Nachlasses in den USA gerichtlich bestellt wurde
und der Wert des Nachlasses den nach dem Jahr des Ablebens vorgegebenen
Freibetrag (z.B. im Jahr 2017 - $5.490.000) übersteigt, sei es Vermögenswerte
in den USA, außerhalb der USA, oder beides, dann ist ein FTC durch Einreichung
von Formular 706 einzuholen.
III) In Fällen wie II), aber wenn der Wert des Nachlasses
den vorgegebenen Freibetrag nicht übersteigt, dann wird statt des Formulars 706
eine Versicherung an Eides Staat, die Angaben über die Vermögenswerte enthält,
bei der amerikanischen Steuerbehörde, zusammen mit der etwaigen ausländischen
Steuererklärung (nebst Übersetzung), eingereicht.
In Zusammenhang mit der Übertragung von den in Amerika
befindlichen Vermögenswerten bzw. der Erbschaft stellt die Einholung des FTCs
einen signifikanten Verwaltungsaufwand für die in Europa lebenden Erben dar,
insbesondere wegen der Übersetzungsproblematik für Erben aus dem
deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Für weitere
Informationen dieses Thema betreffend kann der Erbe einen Auftrag auf Online
Auskunft unter diesem Link erteilen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen