Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida
Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz
gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer
privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang
zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch
vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person
mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den
Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese
Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das
Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz
die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die
Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von
Datenschutzbestimmungen.
Donnerstag, 13. Oktober 2016
Mittwoch, 11. Mai 2016
Errichtung eines notariellen Testaments durch mündliche Erklärung ungültig
In dem Fall Malleiro
v. Mori, No. 3D14-95, (Fl. Dist. Ct. App. Sept. 30, 2015) setzte ein argentinischer
Testator ein nach den Vorschriften des Bundestaats New York gültiges Testament
auf. Vier Monate später wurde ein zweites Testament durch den Testator vor
einem Notar in Argentinien mündlich errichtet. Das zweite Testament wurde von
dem Notar in Beisein von drei Zeugen protokolliert. Der Notar machte eine Niederschrift
der mündlichen Erklärungen und las die Niederschrift dem Testator vor, worauf
der Testator sein Einverständnis mündlich gab. Der Notar zeichnete das
Testament ab und setzte seinen Dienststempel am Dokument auf. Nach dem Ableben
stritten sich die Begünstigen der jeweiligen Testamente vor Gericht in Florida.
Das Berufungsgericht erklärte das notarielle Testament für ungültig, weil §
732.502(1) des Gesetzes in Florida die Unterschrift durch den Testator zwingend
vorschreibt. Der Umstand, dass das Testament von einem Notar aufgenommen wurde,
hebt diese gesetzliche Regel nicht auf.
Donnerstag, 18. Februar 2016
Kein gültiger Widerruf eines Testaments
In dem Fall In re
Estate of Sullivan, 868 N.W. 2d. 750 (Minn. Ct. App. 2015) hatte das
Berufungsgericht zu entscheiden, ob der Testator sein Testament widerrufen hat.
Auf einer Kopie des Testaments hatte der Testator verschiedene Passagen
durchgestrichen, machte Änderungen und vermerkte handschriftlich, dass das
Testament widerrufen sei bzw. durch neue Verfügungen auf der Kopie ersetzt
wurde. Gleichzeitig füllte der Testator ein Formular aus, welches ein Mustertestament
enthält, ohne dabei die notwendigen Beglaubigungsformalitäten zu beachten. Nach
dem Ableben des Testators wurden die Kopie sowie das Formular zur Anerkennung als
Widerruf bzw. neues Testament beim Nachlassgericht eingereicht. Das
Nachlassgericht verweigerte die Anerkennung beide Dokumente. Das
Berufungsgericht schloss sich dieser Position an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts
kommt ein neues Testament nur dann zustande, wenn die gesetzlichen Formalitäten
erfüllt sind. Hier unterließ der Testator es, die Unterschriftsbeglaubigung mit
zwei Zeugen vorzunehmen. Ferner kam kein Widerruf zustande, da die Intention
das bestehende Testament zu widerrufen auf dem Original Testament hätte vermerkt
sein müssen und nicht auf einer Kopie.
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