Erbenzentrum USA stellt unter www.erbenzentrum-usa.net/newsletter-de.htm eine neue Funktion zur Verfügung, mit der sich den Online-Benutzer für den Erbenzentrum USA Newsletter anmelden kann. Der Newsletter informiert über Neuigkeiten bei Erbenzentrum USA bzw. neue Entwicklungen hinsichtlich Erbschaften und Nachlässen in den USA.
Mittwoch, 20. November 2013
Dienstag, 24. September 2013
Mündlicher Vertrag zur Teilung eines Erbes in den USA wirksam
In dem Fall Ferguson v. Carnes,
(Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida
USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines
mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister
(Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter
das gesamte Erbe testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen
würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich
gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter
zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt
heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde. Sie
wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht
wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des
Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die
Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.
Mittwoch, 11. September 2013
Überarbeiteter Aufsatz über steuerliche Behandlung des Erbanfalls in Amerika
Erbenzentrum stellt einen überarbeiteten Aufsatz über die erbschaftsteuerliche
Behandlung des Erbanfalls in Amerika (USA) zur Verfügung. Die überarbeitete Fassung erläutert die neuen
Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 sowie die Erbschaftsteuer auf Vermögenswerte,
welche ein in den USA nicht ansässiger
ausländischer Testator besaß. Der
Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $29 unter www.erbenzentrum.net angeboten.
Erbenzentrum-USA
Montag, 12. August 2013
Verfügung in Testament hat Vorrang gegenüber frühere Verfügung im Trust
In dem Fall Manary v.
Andersen, 292 P. 3d 96 (2013), entschied
das höchste Gericht vom Bundesstaat Washington, USA, dass das Haus des Testators dem Nachlass zuzuordnen
war, obwohl der Testator vor Errichtung des Testaments,
das Haus auf einen Trust (eine private Stiftung)
übertragen hat. Die Übertragung auf den
Trust, laut Auffassung des Gerichts, wurde durch die spätere testamentarische
Verfügung, in der das Haus auch explizit genannte wurde, widerrufen.
Freitag, 5. Juli 2013
Geltendmachung von höherem Freibetrag - Erbschaftssteuererklärung bei gleichgeschlechtlicher Ehe in den USA
In dem Fall U.S. ./. Windsor, Executor of the Estate of Speyer, et.al., 570 U.S. ___, erklärte das höchste Gericht in den USA, der Supreme Court, die Vorgaben des Artikels 3 des Defense of Marriage Act (DOMA) (zu Deutsch – Gesetz zu Verteidigung der Ehe) als verfassungswidrig, da Artikel 3 eine „Ehe“ bzw. einen „Ehegatten“ von gleichgeschlechtlichen Personen ausschloss. Die Klägerin in Windsor erbte von ihrer verstorbenen Partnerin. Die Klägerin lebte im Bundesstaat New York mit ihrer Partnerin, wo ihre in Kanada geschlossene Ehe anerkannte wurde. Aufgrund der DOMA Bestimmungen und im Zusammenhang mit der eingereichten Erbschaftsteuererklärung weigerte sich der Bund, die Ehe anzuerkennen, mit der Folge, dass der hohe Freibetrag für Ehegatten nicht geltend gemacht werden konnte. Die Klägerin zahlte darauf hin Erbschaftsteuer gemäß einem höheren Satz bzw. als ob sie von einer Fremden geerbt hätte. Laut Auffassung des Gerichts verletzten die Vorgaben im Artikel 3 das in der Verfassung verankerte Prinzip der Gleichbehandlung sowie die Kompetenzen der einzelnen Bundesstaaten im Bereich des Familienrechts, wo die Bundesstaaten laut Verfassung ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen können.
Freitag, 7. Juni 2013
Neuen Aufsatz über Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung zum Download bereit
Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit. Der Aufsatz klärt auf, wie ein Antrag auf Herausgabe der Steuererklärung des/der jeweiligen Verstorbenen bei der amerikanischen Steuerbehörde zu stellen ist. Der Aufsatz wird gegen eine Gebühr von $ 19 unter www.erbenzentrum-usa.net angeboten.
Freitag, 24. Mai 2013
Klage gegen Trustee in den USA zulässig
Das höchste Gericht in Bundesstaat
Kalifornien entschied neulich, dass die Klage der Begünstigten (Beneficaries) eines Trusts gegen den Trustee zulässig
war. Im Fall In re: Estate of Giraldin, 290 P. 3d 199 (Cal. 2012) vertrat der
Beklagte Trustee die Auffassung, dass die Klage deswegen unzulässig sei, weil
die fraglichen Handlungen des Trustees zu Lebzeitens des Testators vorgenommen
wurden. Laut Auffassung des Beklagten
hätte der Testator, der den Trust eingerichtet hat, den Trustee verklagen
können aber nicht die Begünstigten nach dem Ableben des Testators. Das Gericht wies diese Auffassung mit der
Begründung zurück, dass wenn eine Pflichtverletzung des Trustees zur Wertminderung
des Trust führt, die Interessen der Begünstigten mit betroffen sind. Die Begünstigten hatten demnach das Recht
Klage gegen den Trustee zu erheben.
Freitag, 3. Mai 2013
„Time is now“ – Hoffnung auf ein neues Einwanderungsgesetz
Die Einwanderung nach Amerika ist nicht immer mit gültigen Visen
bzw. Aufenthaltserlaubnissen erfolgt. Am 11.04.2013 haben
zahlreiche Menschen deswegen in Washington, DC für eine Gesetzesänderung
demonstriert. Circa 11 Millionen Immigranten,
welche in Amerika arbeiten und ohne legalen Status
wohnen, streben Familienzusammenführungen an und hoffen auf mehr Rechte. „Die
Familien können nicht mehr länger getrennt werden“, sagte ein Demonstrant in
seiner Rede. Ohne ein gültiges Aufenthaltserlaubnis bzw.
Arbeitserlaubnisse haben Einwanderer es schwer in den USA
ihre Ziele zu erreichen, obwohl sie dort Steuern zahlen. Sie streben deshalb einen legalen Aufenthaltsstatus bzw. die
amerikanische Staatsbürgerschaft an.
Montag, 15. April 2013
Nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam
Ein Berufungsgericht in Bundesstaat New Jersey, USA bestätigte, dass eine nicht unterschriebene Kopie eines Testaments wirksam war. In dem Fall Estate of Richard D. Ehrlich, 427 N.J. Super. 64 (2012) wies das Gericht die Beschwerde gegen die Zulassung der Kopie des Testaments zurück. Unumstritten waren die Umstände, dass der Testator die Kopie selbst erstellte und auf der ersten Seite handschriftlich notierte, dass das Original an den in dem Dokument ernannten Nachlassabwickler übersandt wurde. Der Nachlassabwickler war dem Testator vorverstorben. Das Original – vermutlich unterschrieben - wurde nicht gefunden. Die Beweiserhebung ergab, dass der Testator gegenüber Dritten angab, dass er ein Testament aufgesetzt hat. Obwohl nur eine Kopie des angeblichen Originals beim Nachlassgericht abgegeben wurde, sah das Berufungsgericht es als erweisen an, dass dies die Kopie der letztwilligen Verfügung im Sinne von § N.J.S.A. § 3B:3-3 des Testators darstellte. Demnach wurde die Beschwerde zurückgewiesen.
Mittwoch, 6. Februar 2013
Neuer Musterantrag zum Download bereit
Erbenzentrum stellt auf ihre Website einen neuen Musterantrag zum Download bereit. Der Musterantrag kann von gesetzlichen Erben verwendet werden, wenn der Erblasser ohne die Hinterlassung eines Testaments in den USA verstirbt und die Erben die Abwicklung nach einem vereinfachten Verfahren vornehmen möchten. Der zweisprachige Musterantrag wird gegen eine Gebühr von 19.00 $ unter www.erbenzentrum-usa.net/Antrag.htm angeboten.
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