In dem Fall Ferguson v. Carnes,
(Fla. Dist. Ct. App., 2013) verwarf ein Berufungsgericht im Bundesstaat Florida
USA die Klageabweisung durch das erstinstanzliche Gericht auf Einhaltung eines
mündlichen Vertrages zur Teilung eines Erbes. Die Parteien sind Geschwister
(Bruder und Schwester). Sie waren vor dem Erbanfall in Sorge, dass ihre Mutter
das gesamte Erbe testamentarisch auf nur einen der beiden übertragen
würde. Sie schlossen darauf hin eine mündliche Vereinbarung, wonach sie sich
gegenseitig verpflichteten, das Erbe im Falle einer Enterbung durch die Mutter
zu teilen. Die Befürchtungen der Geschwister stellten sich als berechtigt
heraus, da nur die Schwester als Erbe eingesetzt wurde. Sie
wollte aber von der Vereinbarung nichts mehr wissen und trägt vor, dass die Vereinbarung nicht
wirksam war, weil es an einer „Gegenleistung“ fehlte. Nach Ansicht des
Berufungsgerichtes aber war die Gegenleistung jedoch gegeben, da die
Geschwister ein gegenseitiges Versprechen abgegeben haben.
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