Montag, 8. Mai 2017

Kein Pardon für verspätete Erbschaftsteuererklärung



Die Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung der fälligen Erbschaftsteuer sind innerhalb von 9 Monaten nach dem Ableben einzureichen bzw. zu leisten. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, werden Säumniszuschläge sowie Zinsen dem Nachlass auferlegt. So ist es in dem Fall Spect v. United States, 118 A.F.T.R. 2d 2016-5096 (6th Cir. Ct. of App. 2016) gekommen. Der von dem Nachlassabwickler beauftragte Anwalt hat es versäumt, die Erklärung fristgerecht einzureichen oder eine Verlängerung der Frist zu beantragen. Der Anwalt versicherte dem Nachlassabwickler mehrmals telefonisch, dass mit der Nachlassabwicklung alles im Lot sei. Der Anwalt bejahte auch die Frage des Abwicklers, ob eine Verlängerung der Frist beantragt wurde. Ca. 1,5 Jahre nach Fristablauf beauftragte der Nachlassabwickler einen anderen Anwalt, der dann die Erklärung einreichte und die Steuer zahlte, darunter Säumniszuschläge sowie Zinsen über ca. 1.2 Million US Dollar. Mit der Klage begehrte der Abwickler die Rückerstattung dieser Summe vom Staat. Das erstinstanzliche sowie das Revisionsgericht wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass der Abwickler nach der Rechtsprechung die nicht übertragene Pflicht hat, die Erklärung einzureichen. Der Umstand, dass der Rechtsbeistand inkompetent war, stellte keinen Entlassungsgrund dar. Das Gericht führte weiterhin aus, dass der Abwickler diverse Warnsignale hinsichtlich der mangelhaften rechtlichen Beratung ignorierte und viel zu spät den Rechtsbeistand gewechselt hat. Demnach hat der Nachlass die im Gesetz vorgesehenen Konsequenzen zu tragen. 

Mittwoch, 18. Januar 2017

Nachlass muss für Hypothek bezahlen



In dem Fall In re Estate of Carlson, 367 P.3d 486 (Okla. 2016) lehnte der amerikanische Nachlassabwickler die Bezahlung einer Hypothek mit der Begründung ab, dass die rechtliche Übertragung der zugrunde liegenden Immobilie nicht durch das Testament erfolgte und damit keine Verbindlichkeit des Nachlasses sei. Der Testator hat eine sogenannte Urkunde - Übertragung beim Ableben - (Transfer-on Death Deed) ausgestellt, mit der Folge, dass die Immobilie kraft Gesetzes automatisch beim Ableben auf den Begünstigten übertragen wurde bzw. nicht im Rahmen eines Nachlassverfahrens. Das höchste Berufungsgericht im Bundesstaat Oklahoma wies die Position des Nachlassabwicklers zurück. Laut Gericht enthält das Testament eine eindeutige Willensbekundung dahingehend, dass derartige Schulden aus dem Nachlass zu begleichen sind, obwohl die Immobilie selbst nicht zum Nachlass gehörte. Ferner war der Begünstige nicht persönlich verpflichtet, die Hypothek selbst zu bezahlen, obwohl er davon Kenntnis hatte. 

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Neues Gesetz in Florida gewährt Zugang zu elektronischen Daten des Verstorbenen



Der Bundesstaat Florida hat ein Gesetz namens „Florida Fiduciary Access to Digital Assets Act“ kürzlich verabschiedet. Dieses Gesetz gewährt autorisierten Personen, wie dem Nachlassabwickler, dem Treuhänder einer privaten Stiftung oder einem Bevollmächtigten, das Recht Einsicht bzw. Zugang zu den elektronischen Daten des Verstorbenen zu nehmen. Das Gesetz sieht auch vor, dass der Inhaber eines elektronischen Kontos zu Lebzeiten eine Person mittels eines Online-Formulars benennen kann bzw. mit dem Formular über den Umfang das Einsichtsrecht einschränken kann. Nach dem Ableben darf diese Person, auch der Nachlassabwickler, wenn er im Formular erwähnt wurde, über das Konto den Anweisungen entsprechend verfügen. Gleichzeitig schützt das Gesetz die so genannten Provider der elektronischen Daten, wie z.B. Firmen, die Emailkonten bzw. Dienste anbieten, vor etwaigen Klagen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen.