Freitag, 31. August 2018

Online Registry für Testamente

Nach einem Erbanfall stellt sich häufig die Frage, ob der Verstorbene ein Testament aufgesetzt hat und falls ja, wo das Testament aufbewahrt wird. Diese Informationen sind für die Erben von grundlegender Bedeutung, insbesondere dann, wenn die Erben keine oder unzureichende Kenntnisse über die privaten Angelegenheiten des Verstorbenen verfügen. Um diese wichtige Information nach dem Erbfall zugänglich zu machen, bietet die US Will Registry Informationen über die Existenz eines Testaments an. Es wird zu Lebzeiten durch den Anwalt des Testierenden beim Registry eine Meldung über die Existenz bzw. Aufenthaltsort des Testaments eingereicht. Das Testament selbst wird beim Registry nicht aufgegeben. Nach dem Erbanfall bzw. Ableben stellen interesseierte Personen eine Online-Anfrage, um festzustellen, ob ein Testament unter dem Namen des Verstorbenen gemeldet wurde. Der Anfragende erhält beim positiven Ergebnis die Kontaktinformation zum Anwalt des Verstorbenen.

Neben dieser Online-Anfrage nach dem Testament können interessierte Personen einen Rechercheauftrag bei Erbenzentrum-USA in Auftrag geben, um eine etwaige vorhandene Nachlassakte des Verstorbenen anzufordern. Wenn ein Nachlassverfahren eingeleitet wurde, erhält die beauftragende Person die Akte in Kopie.    

Mittwoch, 7. März 2018

gesicherte Übertragung von Daten auf Erbenzentrum



Die Sicherheit beim Datentransfer im Internet nimmt mit der Digitalisierung der Arbeits- und Geschäftswelt stetig an Bedeutung zu. Um Kundendaten vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, werden nun beim Erbenzentrum Datenübertragungen über eine SSL-Verschlüsselung durchgeführt. Die Übertragung mit SSL-Verschlüsselung ist an dem kleinen grünen Schloss und dem Kürzel: „https“ (statt „http“) in der Adresszeile des Browsers zu erkennen. Außerdem wird die Verschlüsselung anhand des „comodo secure“ Zertifikats auf dem Erbenzentrum angezeigt. 

Mittwoch, 17. Januar 2018

Übertragung des Eigenheims auf Trust schützt nicht vor Zugriff der Finanzbehörde »



In dem Fall United States v. Balice et al., 120 A.F.T.R. 2d 2017-5444 (D.N.J. 2017), wurde die Zwangsversteigerung eines Eigenheimes wegen unbezahlter Einkommensteuern durch die amerikanische Finanzbehörde für rechtens erklärt, obwohl das Haus einem Trust gehörte und nicht den Steuerzahlern persönlich. Die Steuerzahler – ein Ehepaar- hatten das Eigenheim auf einem von ihnen kontrollierten Trust ohne Gegenleistung übertragen, um die Eintreibung der Steuern zu verhindern.