Dienstag, 12. Januar 2016

Aktualisierter Aufsatz zur steuerlichen Behandlung des Erbanfalls in Amerika


Das Erbenzentrum USA stellt einen aktualisierten Aufsatz zur steuerlichen Behandlung des Erbanfalls in Amerika ab sofort unter www.erbenzentrum-usa.net zum kostenpflichten Download bereit. Der aktualisierte Aufsatz gibt Auskunft über die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen aus Einkünften aus einem amerikanischen Nachlass durch die in Deutschland lebenden Erben. 

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Zweijährige Verjährungsfrist für Forderung von „bekanntem Gläubiger“



In dem Fall Jones v. Golden, No. SC 13-2536 (Fla. Sup Ct., 2015) reichte ein Gläubiger eine Forderung gegen den Nachlass kurz vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ableben des Verstorbenen ein. Der Nachlassverwalter lehnte die Forderung mit der Begründung ab, dass die Geltendmachung innerhalb von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung, in denen der Nachlassverwalter, das Ableben bekannt gab, bzw. die Gläubiger aufforderte etwaige Forderungen beim Nachlassverwalter einzureichen, hätte erfolgen müssen. Der Gläubiger wies dieses Argument zurück. Aus Sicht des Gläubigers gilt die zweijährige Verjährungsfrist, da der Gläubiger dem Nachlassverwalter „bekannt“ war und der Nachlassverwalter deswegen gehalten war, die Bekanntmachung direkt an den Gläubiger zuzustellen. Das Gericht schloss sich der Auffassung des Gläubigers an. Laut dem Supreme Court beginnt die kurze dreimonatige Frist erst dann zu laufen, nachdem einem „bekannten“ Gläubiger die Bekanntmachung zugestellt wurde. Mangels einer derartigen Zustellung gilt die längere zweijährige Verjährungsfrist.

Mittwoch, 15. Juli 2015

Freitag, 19. Juni 2015

Neue einheitliche Gesetzesvorlage zur Anerkennung von ausländischen Vollmachten



Eine neue einheitliche Gesetzesvorlage (zu Englisch: Uniform Law) zur Anerkennung von ausländischen Vollmachten wurde neulich von der National Conference of Commissioners on Uniform State Law neulich aufgesetzt.  Die Gesetzesvorlage steht zum Download auf unser Partnerwebsite - www.reinsdorf.net -  bereit.  Die Gesetzesvorlage regelt die Anerkennung von ausländischen Vollmachten in amerikanischen Bundesstaaten, in denen die Gesetzesvorlage als Gesetz verabschiedet wurde. Die Gesetzesvorlage wurde bisher im Bundesstaat Idaho verabschiedet. Des Weiteren stehen Beratungen in Colorado sowie Connecticut z.Z. an.


Montag, 1. Juni 2015

Verjährungsfrist für die Einreichung eines Testaments nicht eingehalten



In dem Fall In re Estate of Strader, 339 P.3d 769 (Kansas 2014) konnte das Testament des Verstorbenen innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten beim Nachlassgericht nicht eingereicht werden. Es wurde deswegen ein Verfahren eingeleitet, um den Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge im Bundesstaat Kansas, USA abzuwickeln. Kurz vor der Auseinandersetzung, bzw. 4 Jahre nach dem Ableben des Verstorbenen wurde das Testament gefunden. Daraufhin stellte der testamentarische Erbe einen Antrag, den Nachlass nach den Verfügungen im Testament abzuwickeln. Der Antrag wurde vom Nachlassgericht genehmigt. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. 

Das letztinstanzliche Gericht im Bundesstaat Kansas – der Supreme Court - schloss sich aber den vorinstanzlichen Entscheidungen nicht an. Laut Auffassung des Supreme Court gilt die sechsmonatige Frist. Die einzige, gesetzlich erlaubte Ausnahme dieser Frist setzt voraus, dass ein Testament absichtlich dem Nachlassgericht vorenthalten wurde. In diesem Fall wurde das Testament deshalb nicht fristgemäß abgeben, weil es tatsächlich verloren wurde und nicht weil es dem Nachlassgericht vorenthalten wurde. Der Nachlass musste sodann nach den gesetzlichen Regeln abgewickelt werden. 

Montag, 13. April 2015

Ehepartner erhält keinen Ausgleichsanteil

In dem Fall Ferguson v. Critopoulos, No. 1130486, 2014 WL 4666935 (Ala. Sup. Ct., 2014) setzte der Testator seine Ehefrau als Erbe bzw. im Falle ihres Vorverbersterbens ihre Kinder aus einer anderen Ehe als Erben ein. Das Ehepaar war 35 Jahre verheiratet. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau bzw. etwa ein Jahr vor seinem Ableben ging der Testator eine zweite Ehe ein, allerdings ohne das Testament zu ändern. Nach dem Ableben des Testators machte die zweite Ehefrau eine Ausgleichsforderung als Ehepartner nach dem Gesetz des Bundesstaats Alabama geltend, welches eine Art gesetzlichen Erbanteil für den ausgelassenen Ehepartner unter bestimmten Umständen vorsieht. Das erstinstanzliche Gericht gab der Klägerin Recht, da laut Auffassung des Gerichts die Nichtberücksichtigung als unabsichtlich einzustufen ist, bzw. der Testator seine zweite Ehefrau versehentlich übergangen hatte. 

Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde die zweite Ehefrau deswegen testamentarisch nicht bedacht, weil der Testator für sie anderweitig vorgesorgt hatte und eine Änderung aufgrund dessen nicht wollte. Das Gericht verwies auf den Sachverhält, wonach der Testator seine Lebensversicherungen und Konten dahingehend änderte, um die zweite Ehefrau als Begünstigte einzusetzen. Der Ausgleichsanteil wurde demnach nicht gewährt. 

Freitag, 21. November 2014

Uneheliches Kind erhält gleiches Erbe


Wenn im Testament verfügt wird, dass „die Kinder“ erben sollen, dann kann diese Verfügung auch ein uneheliches Kind umfassen. In dem Fall Estate of Maher v. Iglikova, 138 So. 3d 484 (Fla. Dist. Ct. App. 2014) entschied das erstinstanzliche Gericht in Bundesstaat Florida, dass ein uneheliches Kind, welches nach Aufstellung des Testaments vom Testator anerkannt wurde, wie ein versehentlich übergangener Erbanwärter zu behandeln ist. Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde das Kind nicht versehentlich übergangen, weil es vor Aufstellung des Testaments geboren wurde.  Aufgrund der späteren Anerkennung durch den Testator fällt das Kind aber in die Kategorie „die Kinder“ und erbt wie ein eheliches Kind.  


Freitag, 26. September 2014

Video auf Erbenzentrum-USA

Mit einem Video werden Anwälte aus den USA über die Vorteile einer "Online Eintragung" bei Erbenzentrum-USA informiert.  Das Video ist online abrufbar bzw. kann auf Youtube eingesehen werden.  



Montag, 25. August 2014

neuer Aufsatz über gesetzliche Erbfolge in den USA

Erbenzentrum stellt auf ihrer Website einen neuen Aufsatz zum Download bereit.  Der Aufsatz klärt anhand von Fallbeispiellen nach dem Erbstatut des Bundesstaats New York auf, wie die gesetzliche Erbfolge in den USA ermittelt wird. Der Aufsatz kann kostenlos unter www.erbenzentrum-usa.net aufgerufen werden.

Freitag, 23. Mai 2014

Benennung zu Lebzeiten von Nachfolger für Immobilien: Einheitliches Gesetz auf dem Vormarsch


Das einheitliche Gesetz namens „Uniform Real Property Transfer-on-Death Act“ wird zunehmend in den verschiedenen Bundesstaaten in den USA verabschiedet. Laut diesem Gesetz kann der Immobilienbesitzer schon zu Lebzeiten einen Begünstigten benennen. Der Begünstigte wird in einer Urkunde bestimmt, welcher dann im Grundbuchamt eingetragen wird. Beim Ableben des Besitzers wird die Immobilie dann kraft der eingetragenen Urkunde automatisch auf den Begünstigen übertragen. Der Besitzer kann auch die Urkunde widerrufen.  

Das einheitliche Gesetz ist bisher in elf Bundesstaaten verabschiedet, darunter Washington, Oregon, Nevada, Alaska, North und South Dakota, Nebraska, Illinois sowie Virginia. In zwölf anderen Bundestaaten, darunter Arizona, Montana, Wyoming, Colorado, Kansas, Oklahoma, Minnesota, Missouri, Arkansas, Indiana und Ohio, bestehen ähnliche Regelungen zu diesem einheitlichen Gesetz. 

Die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes bietet dem Hauseigentümer eine einfache und kostengünstige Alternative zur Nachfolgerregelung.  

Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet Erbenzentrum USA einen Immobilien Recherchedienst an. Damit kann der Besteller die Eigentümer einer in den USA befindlichen Immobilie in Erfahrung bringen. Ein Auftrag kann unter http://www.erbenzentrum-usa.net/Testament-Amerika.htm erteilt werden.