Die Abwicklung des testamentarischen Erbfalls in Amerika hat viele Besonderheiten im Vergleich zur Nachlassabwicklung in Deutschland. Anders als in Deutschland gehen mit dem Erbanfall die Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten nicht unmittelbar (keine Universalsukzession) auf die Erben über, sondern es wird eine eigenständige juristische Person - der Nachlass - eingeschaltet, um während der Abwicklung das Guthaben sowie Verbindlichkeiten des Testators zu verwalten. Die Verwaltung übernimmt ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlassverwalter, „Personal Representative“ genannt. Damit der deutschsprachige Erbe einen Überblick über die Abwicklung des testamentarischen Erbfalls in den USA erlangen kann, bietet Erbenzentrum USA einen Aufsatz zu diesem Thema unter www.erbenzentrum-usa.net/Erbe-USA.htm an. Der Aufsatz kann gegen eine Gebühr von $20 online bestellt bzw. heruntergeladen werden.