Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde die zweite Ehefrau deswegen testamentarisch nicht bedacht, weil der Testator für sie anderweitig vorgesorgt hatte und eine Änderung aufgrund dessen nicht wollte. Das Gericht verwies auf den Sachverhält, wonach der Testator seine Lebensversicherungen und Konten dahingehend änderte, um die zweite Ehefrau als Begünstigte einzusetzen. Der Ausgleichsanteil wurde demnach nicht gewährt.
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Montag, 13. April 2015
Ehepartner erhält keinen Ausgleichsanteil
In dem Fall Ferguson v. Critopoulos, No. 1130486, 2014 WL 4666935 (Ala. Sup. Ct., 2014) setzte der Testator seine Ehefrau als Erbe bzw. im Falle ihres Vorverbersterbens ihre Kinder aus einer anderen Ehe als Erben ein. Das Ehepaar war 35 Jahre verheiratet. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau bzw. etwa ein Jahr vor seinem Ableben ging der Testator eine zweite Ehe ein, allerdings ohne das Testament zu ändern. Nach dem Ableben des Testators machte die zweite Ehefrau eine Ausgleichsforderung als Ehepartner nach dem Gesetz des Bundesstaats Alabama geltend, welches eine Art gesetzlichen Erbanteil für den ausgelassenen Ehepartner unter bestimmten Umständen vorsieht. Das erstinstanzliche Gericht gab der Klägerin Recht, da laut Auffassung des Gerichts die Nichtberücksichtigung als unabsichtlich einzustufen ist, bzw. der Testator seine zweite Ehefrau versehentlich übergangen hatte.
Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde die zweite Ehefrau deswegen testamentarisch nicht bedacht, weil der Testator für sie anderweitig vorgesorgt hatte und eine Änderung aufgrund dessen nicht wollte. Das Gericht verwies auf den Sachverhält, wonach der Testator seine Lebensversicherungen und Konten dahingehend änderte, um die zweite Ehefrau als Begünstigte einzusetzen. Der Ausgleichsanteil wurde demnach nicht gewährt.
Das Berufungsgericht schloss sich dieser Auffassung nicht an. Nach Auffassung des Berufungsgerichts wurde die zweite Ehefrau deswegen testamentarisch nicht bedacht, weil der Testator für sie anderweitig vorgesorgt hatte und eine Änderung aufgrund dessen nicht wollte. Das Gericht verwies auf den Sachverhält, wonach der Testator seine Lebensversicherungen und Konten dahingehend änderte, um die zweite Ehefrau als Begünstigte einzusetzen. Der Ausgleichsanteil wurde demnach nicht gewährt.
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