In dem Fall In re
Estate of Strader, 339 P.3d 769 (Kansas 2014) konnte das Testament des
Verstorbenen innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten beim
Nachlassgericht nicht eingereicht werden. Es wurde deswegen ein Verfahren
eingeleitet, um den Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge im Bundesstaat
Kansas, USA abzuwickeln. Kurz vor der Auseinandersetzung, bzw. 4 Jahre nach dem
Ableben des Verstorbenen wurde das Testament gefunden. Daraufhin stellte der
testamentarische Erbe einen Antrag, den Nachlass nach den Verfügungen im
Testament abzuwickeln. Der Antrag wurde vom Nachlassgericht genehmigt. Diese
Entscheidung wurde vom Berufungsgericht bestätigt.
Das letztinstanzliche Gericht im Bundesstaat Kansas – der
Supreme Court - schloss sich aber den vorinstanzlichen Entscheidungen nicht an.
Laut Auffassung des Supreme Court gilt die sechsmonatige Frist. Die einzige,
gesetzlich erlaubte Ausnahme dieser Frist setzt voraus, dass ein Testament
absichtlich dem Nachlassgericht vorenthalten wurde. In diesem Fall wurde das
Testament deshalb nicht fristgemäß abgeben, weil es tatsächlich verloren wurde
und nicht weil es dem Nachlassgericht vorenthalten wurde. Der Nachlass musste
sodann nach den gesetzlichen Regeln abgewickelt werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen