In dem Fall Ajemian v.
Yahoo! Inc., 84 N.E.3d 766 (Mass. 2017) wurde vom höchsten Gericht im
Bundesstaat Massachusetts – das Supreme Judicial Court – entschieden, dass die
Bestimmungen des Bundesgesetzes namens „Stored Communications Act“ („SCA“), 18
U.S.C. §§ 2701-2712 der Herausgabe von E-Mail Nachrichten des Verstobenen an
dessen Nachlassabwickler nicht entgegen stehen. Der beklagte Service Provider behaupte
in dem Verfahren, dass laut SCA die Herausgabe von gespeicherten
Kommunikationen an Dritte untersagt sei, es sei denn, es handelt sich entweder
um die Weitergabe an einen Bevollmächtigten des Kontoinhabers oder wenn eine so
genannte rechtmäßige Einwilligung vorliegt. Das Gericht stellte fest, dass die
erste Ausnahme keine Anwendung findet, da ein Nachlassabwickler mit einem
Bevollmächtigten nicht gleichzusetzen ist. Die zweite Ausnahme kam aber laut
Gericht zur Geltung, da der Nachlassabwickler in Massachusetts befugt ist, eine
derartige Einwilligung zu erteilen. Demnach hätte der Provider die E-Mails
nicht aufgrund der Bestimmung des SCA verweigern dürfen.
Diese neue gesetzliche Regelung zur Weitergabe von E-Mail
Nachrichten im Bundesstaat Massachusetts steht in Kontrast zu Regelungen in den
Bundesstaaten, die das Gesetz namens „Revised Uniform Fiduciary Access to
Digital Assets Act“ (RUFADAA) verabschiedet haben. Das RUFADAA sieht die
Weitergabe von „Digital Assets“, also E-Mail Nachrichten, nur dann vor, wenn
der Kontoinhaber die Weitergabe ausdrücklich, z.B. im Testament, zu Lebzeiten
eingewilligt hat.