Nach
einem Erbanfall stellt sich häufig die Frage, ob der Verstorbene ein Testament
aufgesetzt hat und falls ja, wo das Testament aufbewahrt wird. Diese
Informationen sind für die Erben von grundlegender Bedeutung, insbesondere
dann, wenn die Erben keine oder unzureichende Kenntnisse über die privaten
Angelegenheiten des Verstorbenen verfügen. Um diese wichtige Information nach
dem Erbfall zugänglich zu machen, bietet die US Will Registry Informationen über
die Existenz eines Testaments an. Es wird zu Lebzeiten durch den Anwalt des
Testierenden beim Registry eine Meldung über die Existenz bzw. Aufenthaltsort
des Testaments eingereicht. Das Testament selbst wird beim Registry nicht
aufgegeben. Nach dem Erbanfall bzw. Ableben stellen interesseierte Personen
eine Online-Anfrage, um festzustellen, ob ein Testament unter dem Namen des
Verstorbenen gemeldet wurde. Der Anfragende erhält beim positiven Ergebnis die
Kontaktinformation zum Anwalt des Verstorbenen.
Neben
dieser Online-Anfrage nach dem Testament können interessierte Personen einen
Rechercheauftrag bei Erbenzentrum-USA in Auftrag geben, um eine etwaige
vorhandene Nachlassakte des
Verstorbenen anzufordern. Wenn ein Nachlassverfahren eingeleitet wurde, erhält
die beauftragende Person die Akte in Kopie.