Bei der Online-Fernbeurkundung (Remote Online Notarization, RON)
erscheint ein Unterzeichner zum Zeitpunkt der Beglaubigung persönlich
vor dem Notar unter Verwendung audiovisueller Technologie über das
Internet, anstatt physisch im selben Raum anwesend zu sein. Die
ferngesteuerte Online-Beglaubigung wird auch als Webcam-Beglaubigung,
Online-Beglaubigung oder virtuelle Beglaubigung bezeichnet. Die
Unterschriften der erscheinenden Person und des Notars sind
elektronisch. Bei einer Remote Ink-Signed Notarization (RIN)
unterschreibt die erscheinende Person die Dokumente mit Tinte und die
notarielle Unterschrift wird elektronisch angehängt.
Bis Juli 2020 haben 48 Staaten entweder ein Gesetz zur
Online-Fernbeurkundung (Remote Online Notarization, RON) verabschiedet
oder ein Notfallverfahren eingeführt, um eine Form der RON oder RIN zu
ermöglichen. Virginia war der erste Bundesstaat, der 2011 ein
RON-Gesetz verabschiedet hat.
Falls Sie Fragen zu den Modulalitäten der RON oder RIN Verfahren haben, können Sie unsere Online-Auskunft Dienst unter Erbe-USA-online.htm in Anspruch nehmen.
Blog - Erbenzentrum-USA
Ein Blog über das Thema - erben und vererben - in den USA.
Montag, 3. August 2020
Der neue Trend: Fernbeglaubigungen
Dienstag, 1. Oktober 2019
Universalsukzession und US Erbschaften
Unter dem Begriff „Universalsukzession“ versteht man im deutschen Sprachraum den unmittelbaren Übergang von Vermögenswerten auf die Erben beim Ableben des Erblassers. Der Übergang ist aber nicht absolut. Denn es steht dem Erbe das Recht zu, das Erbe zeitig auszuschlagen. Wo das Erbe angenommen wird, entsteht eine Erbengemeinschaft, die keine eigene Rechtspersönlichkeit bildet und nicht rechtsfähig ist.
Im Gegensatz gehen nach dem Ableben des amerikanischen Erblassers bis auf wenigen Ausnahmen Vermögenswerte nicht unmittelbar auf die Erben, sondern auf den Nachlass, der sowohl eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und rechtsfähig ist. Folglich wird das Erbe in den USA nicht angenommen bzw. ausgeschlagen, da der Nachlass für eine etwaige Überschuldung als eigene Rechtspersönlichkeit haftet.
Wenn Erben oder Verwandte eines amerikanischen Erblassers nähere Informationen über Vermögenswerte einer in den USA befindliche Erbschaft einholen möchten, können sie die vielfältigen Recherchedienste des Erbenzentrum-USA in Anspruch nehmen. Informationen über diese Dienste sind unter Erbschaft-USA-Info.htm einzusehen.
Montag, 2. September 2019
Benennung zu Lebzeiten für Immobiliennachfolger - einheitliches Gesetz in Weiteren Bundesstaaten
Erbenzentrum-USA hat bereits im Mai 2014 über das einheitliche bzw.
über das Mustergesetz mit dem Namen „Uniform Real Property
Transfer-on-Death Act“ berichtet. Seitdem wurde das Gesetz in weiteren
Bundesstaaten verabschiedet, so dass die gesetzliche Regelung nunmehr in
15 Bundessaaten, darunter Alaska, Hawaii, Illinois, Oregon, Nevada,
North und South Dakota, Nebraska, Maine, Texas, Utah, Virginia,
Washington, West Virginia sowie der „District of Columbia“ gilt. Nach
dieser Regelung können Immobilienbesitzer zu Lebzeiten eine Urkunde
aufsetzen, in der der oder die Begünstigte(n) ernannt werden. Nach dem
Tod des Besitzers bzw. Einreichung einer Sterbeurkunde beim zuständigen
Grundbuchamt erfolgt die rechtliche Übergabe dann auf den Begünstigten.
Obgleich die Bestimmungen des einheitlichen Gesetzes dem Immobilienbesitzer ein vereinfachtes Verfahren zur Nachfolgerregelung bietet, hat das Gesetz nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile bzw. Schwierigkeiten eine sogenannte „Title Insurance“ (Rechtstitelversicherung) aufzunehmen. Ohne eine derartige Versicherung kann ein Weiterverkauf durch den neuen Besitzer erheblich erschwert werden.
Für Interessenten, die mehr über eine bestimmte Immobilie in Amerika erfahren wollen, bietet das Erbenzentrum USA einen Immobilien-Recherchedienst an. Damit kann der Interessent die Identität der in den USA befindlichen Immobilie des Eigentümers feststellen. Ein Auftrag kann unter Immobilien-USA.htm erteilt werden.